WGfF | Mitgliedschaft

Mitgliedschaft in der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde e.V.

Mit Ihrer Mitgliedschaft unterstützen Sie die Arbeit der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde, insbesondere die Erschließung und Aufbereitung genealogischer Quellen und die Publikation familiengeschichtlicher Literatur. Für Ihre eigene Forschung profitieren Sie in mehrfacher Hinsicht von der Mitgliedschaft in der WGfF durch:


Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt ab 01.01.2012 für Personen und Körperschaften 40,– €. Schüler, Studenten und Auszubildende zahlen bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung einen ermässigten Mitgliedsbeitrag von 20,– €. Dieser ermäßigte Satz gilt auch für Familienangehörige eines Mitglieds.

Wenn Sie der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde e. V. beitreten möchten, können Sie hier die Beitrittserklärung herunterladen: Beitrittserklärung (133 kB)
Aus rechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen müssen wir Sie bitten, die Beitrittserklärung auszudrucken und persönlich unterschrieben an die im Formular vorgegebene Adresse zu versenden.

Nach der Bearbeitung Ihrer Beitrittserklärung erhalten Sie von uns eine Aufnahmebestätigung.

Wenn Sie schon Mitglied bei der WGfF sind und Ihren Beitrag bisher bar oder per Dauerauftrag überwiesen haben, bitten wir Sie sehr, uns eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Damit vereinfachen und erleichtern Sie uns die Verwaltung Ihres Mitgliedskontos sehr: mehrere von uns manuell und somit mglw. fehleranfällige Buchungen entfallen zu Gunsten einen einzigen zu Beginn eines neuen Kalenderjahres automatisiert durchgeführten Buchung. Ein Formular zur Erteilung einer Einzugsermächtigung oder zur Angabe einer neuen Konto-/Bankverbindung können Sie hier (98 kB) herunterladen.

Für Überweisungen an die WGfF benutzen Sie bitte folgende Bankverbindung:
IBAN: DE08 3705 0299 0133 3050 41
BIC: COKSDE33XXX


Die Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde e.V. ist nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten und gemeinnützigen Zwecken im Sinne des § 51 ff. AO dient. Die Körperschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke: Förderung von Wissenschaft und Forschung

Den aktuellen Freistellungsbescheid können Sie hier (1 MB) herunterladen.


Die Satzung der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde e.V. finden Sie hier.