WGfF - Nahe-Rhein-Hunsrück | Bibliotheksordnung

Bibliotheksordnung

Die Bibliothek der Bezirksgruppe steht allen Interessierten offen.

Bibliotheksordnung (81 kB)

Ausleihberechtigte

Nur Mitglieder der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde e. V. sind zur Ausleihe der Bücher und sonstigen Medien berechtigt.
Einzelne Bücher und Medien können von der Ausleihe ausgeschlossen werden.

Ausleihfristen

Die Ausleihdauer beträgt drei Wochen. In begründeten Fällen kann hiervon abgewichen werden. Pro Ausleihe dürfen bis zu 5 Bücher (Medien) ausgeliehen werden.
Ausleihe und Rückgabe erfolgen nur während der Bibliotheksöffnungszeit.

Ausleihsperre/Hausverbot

Bei Verstößen kann der Nutzer zeitlich begrenzt oder auf Dauer von der Ausleihe ausgeschlossen werden.
Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann Hausverbot erteilt werden.
Alle Entscheidungen trifft der Bibliotheksverantwortliche, der die Bezirksgruppenleitung hierüber informiert.
Bei einem Hausverbot ist deren Genehmigung einzuholen.

Datenschutz

Die Benutzer stimmen bei Inanspruchnahme der Bibliothek zu, dass ihre Daten
erfasst und gespeichert werden, soweit dies für die ordnungsgemäße Nutzung erforderlich ist.

Internetnutzung

Die Bezirksgruppe Nahe-Rhein-Hunsrück der WGfF unterhält in den Räumen der Bibliothek einen mobilen Internetzugang. Der Zugang dient dem Betrieb der Bibliothekssoftware.
Die Bezirksgruppe erlaubt den Benutzern der Bibliothek bis auf weiteres die Nutzung des Zugangs für ihre Forschungszwecke. Im Hinblick auf die Kappungsgrenze wird ein zurückhaltender Umgang mit dem Downloadvolumen vorausgesetzt.
Das für den Zugang zum Netz erforderliche Passwort darf nicht weitergegeben werden. Mit der Entgegennahme des Passwortes, verpflichtet sich der Nutzer zur Einhaltung dieser Rahmenbedingungen. Er stimmt ferner zu, dass seine Nutzerdaten, insbesondere die MAC-Adresse seines Computers im Router gespeichert werden.
Jede zweckfremde und insbesondere jede gesetzeswidrige Nutzung ist untersagt. Ein Verstoß führt zum Ausschluss von der Nutzung.

Sollte sich herausstellen, dass die Nutzung zu Einschränkungen im Betrieb der Bibliothekssoftware führt, kann die Nutzung jederzeit widerrufen werden.

Weinsheim, im Oktober 2015
Der Vorstand der Bezirksgruppe