Häufige
Fragen: Nationalsozialismus
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Wo werden die während des Dritten
Reiches erstellten "Ariernachweise" aufbewahrt?
Die während des Dritten Reiches
erstellten "Ariernachweise" mußten zwar zu verschiedenen
Anlässen Behörden oder Parteidienststellen vorgelegt
werden, aber sie wurden nicht zentral gesammelt, sondern verblieben bei
dem jeweiligen Probanden. Daher gibt es auch heute kein Archiv, in dem
"Ariernachweise" aufbewahrt werden; die "Ariernachweise" sind im Besitz
der Familien zu suchen. Eine Ausnahme betrifft Angehörige der
SS: In personenbezogenen Akten des Rasse- und Siedlungshauptamtes der
SS können im Einzelfall auch Ahnentafeln überliefert
sein. Diese Unterlagen befinden sich im Bundesarchiv - Berlin Document Center
(vgl. die Hinweise des Bundesarchivs: "Personenbezogene Unterlagen aus der Zeit
des Nationalsozialismus").
Bundesarchiv
Abteilung Deutsches Reich
Finckensteinallee 63
12205 Berlin
Tel.: 01888-7770-411
Fax: 01888-7770-111
berlin@barch.bund.de
Internet: http://www.bundesarchiv.de/aufgaben_organisation/abteilungen/reich/00340/index.html
Im übrigen sei an dieser Stelle davor
gewarnt, Angaben aus den "Ariernachweisen" unkritisch zu
übernehmen. Für die meisten Betroffenen und die
Pfarr- und Standesämter war der "Ariernachweis" eine
lästige Pflicht, und nicht selten sind die Angaben ungenau
recherchiert oder auch schlicht falsch. Im Einzelfall mögen
auch bewußt Daten gefälscht worden sein, um den
geforderten Nachweis der "arischen" Abstammung erbringen zu
können.
Wo gibt es Informationen über
Zugehörigkeit zur NSDAP und anderen NS-Organisationen?
Die Mitgliederkartei der NSDAP und anderer
NS-Organisationen sind fast vollständig erhalten und werden
heute im Bundesarchiv in Berlin (Berlin Document Center) aufbewahrt.
Personenbezogene Auskünfte werden erteilt an die Betroffenen
selbst oder nach Ablauf einer Frist von 30 Jahren nach dem Tod. Vor
Ablauf dieser Frist kann Auskunft erteilt werden, wenn die direkten
Erben (Ehepartner, Kinder, ggf. Enkel) mit der Erteilung der Auskunft
einverstanden sind (vgl. die Hinweise des Bundesarchivs: "Personenbezogene Unterlagen aus der Zeit
des Nationalsozialismus").
Von einfachen Mitgliedern der NSDAP liegt
zumindest die Karteikarte aus der Mitgliederkartei vor (mit Angaben zu
Wohnort und Beruf); teilweise sind auch die eigenhändig
unterschriebenen Aufnahmeanträge vorhanden. Zu
Parteifunktionären lassen sich teilweise weitere Unterlagen
ermitteln; das hängt im Einzelfall aber davon ab, welche
Aufgaben und Funktionen der Betroffene innehatte. Von SS-Mitgliedern und
SS-Offizieren sind auch - teilweise recht umfangreiche - Personalakten
erhalten.
Bundesarchiv
Abteilung Deutsches Reich
Finckensteinallee 63
12205 Berlin
Tel.: 01888-7770-411
Fax: 01888-7770-111
berlin@barch.bund.de
Internet: http://www.bundesarchiv.de
Weitere Informationen können ggf. den
Entnazifizierungsfragebögen und den Akten der
Entnazifizierungskommissionen entnommen werden. Die
Entnazifizierungsfragebögen befinden sich heute in den
Staatsarchiven der einzelnen Bundesländer, die Akten der
Spruchkammern sind im Bundesarchiv in Koblenz.