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Edition altwürttembergischer Musterungslisten - Bericht über ein ämterübergreifendes Forschungsprojektvon Jörg Heinrich und Martin Klöpfer |
Erschienen: Südwestdeutsch Blätter für Familien- und Wappenkunde 23(2), Juni 2001, S. 45-59
EinleitungAngeregt durch die Quellenedition der Maulbronner Musterungslisten durch Konstantin Huber [1] beschäftigt sich derzeit eine Reihe von Familienforschern mit der Abschrift württembergischer Musterungslisten. Das Projekt soll hier kurz vorgestellt werden: Musterungslisten sind Verzeichnisse von Wehrfähigen, die ämterweise erhoben wurden und häufig in drei sogenannte Wahlen eingeteilt sind. Innerhalb der Wahlen sind die Listen meist nach Bewaffnungsarten unterteilt und schließlich sind die einzelnen Personen nach Orten sortiert. Abgesehen davon verzeichnen die Listen überwiegend nur Vor- und Familienname des Gemusterten; Berufsangaben, Familienbeziehungen oder sonstige Zusätze sind eher selten. Für Württemberg gibt es bereits für das Ende des 15. Jahrhunderts summarische Musterungslisten, die noch keine Namen enthalten, sondern nur die Zahlen der Gemusterten angeben. Die ersten namentlichen Listen liegen für 1516 vor; weitere folgen teils in kurzen Erhebungsabständen. So existieren z.B. für das Amt Schorndorf 16 Listen aus den Jahren 1516 bis 1603, für das Amt Waiblingen 14 Listen aus den Jahren 1521 bis 1608. Aufgrund der unterschiedlichen Größe der Ämter sind die Listen unterschiedlich umfangreich. So liegt z.B. 1603 die Spannweite zwischen dem Amt Wildbad mit nur 107 Gemusterten und dem Amt Urach mit 6486 verzeichneten Personen[2]. Heute werden die Listen im Hauptstaatsarchiv Stuttgart aufbewahrt [3]. ZielsetzungZielsetzung des Projektes ist die buchstabengetreue Abschrift möglichst vieler württembergischer Musterungslisten. Eine Auswertung des Materials ist erst in einem zweiten Schritt geplant und wird vermutlich nur von einem Teil der Bearbeiter vorgenommen werden. Mögliche Auswertungskriterien sind in erster Linie familiengeschichtliche Fragen. Die Listen sind deshalb besonders interessant, weil sie diejenigen Quellen sind, die die meisten Familiennamen in kompakter Form enthalten. Besonders für die Überwindung toter Punkte oder die flächendeckende Suche eines Familiennamens sind die Musterungslisten geeignet, weil sie einen ersten Hinweis geben, wo sich weiteres Suchen lohnen könnte. Weitere Hinweise - wie z.B. Familienbeziehungen - sind allerdings recht selten. Für die Familienforschung können die Musterungslisten daher eine "Einstiegsquelle" darstellen, die einen Hinweis gibt, in welchem Kirch- oder Lagerbuch sich die weitere Suche lohnt. Darüber hinaus stehen für namenkundliche Untersuchungen eine Fülle von Vor- und Familiennamen zur Verfügung und es liegt in der Natur der Sache, daß sich eine Reihe von Erkenntnissen zur Militärgeschichte gewinnen lassen. Ob sich auch Zahlen zur Bevölkerungsentwicklung anhand der Musterungslisten gewinnen lassen, wird sich noch zeigen müssen. BearbeitungsstandDerzeit sind folgende Ämter in Bearbeitung: Cannstatt (Matthias E.
Theiner ), Murrhardt (Dr. Gerhard Fritz), Schorndorf (Jörg Heinrich),
Waiblingen (Martin Klöpfer), Weinsberg/ Auswertung auf der Basis von WordtabellenDa die Bearbeiter über unterschiedliche EDV-Kenntnisse verfügen, mußte versucht werden eine möglichst gängige und weitverbreitete Software zu verwenden, die aber gleichzeitig den Ansprüchen genügt, die Grundlage für möglichst viele Auswertungsmöglichkeiten zu bieten. Durch das Abschreiben sollte sich sowohl eine druckfähige Fassung des Originals ergeben, als auch eine Indizierung und die Möglichkeit nach weiteren Kriterien auszuwerten. Daher wurde das Standardprogramm WORD von Microsoft gewählt. Die Erfassung erfolgt in Tabellen, die in elf Spalten aufgeteilt wurden (vgl. Beispiel):
Weitere AuswertungenDie Einteilung in Wordtabellen hat den Vorteil, daß Auswertungen anhand jeder einzelnen Spalte vorgenommen werden können. Darüber hinaus ist es möglich, die Tabellen in eine professionelle Datenbank, Access, zu transferieren und dort weitere Auswertungen vorzunehmen. Dabei wird zunächst die Konsistenz und Richtigkeit der erfaßten Daten überprüft. Deshalb werden z.B.
Durch diese Abfragen werden Fehler in der Übertragung sowie Schreib- und
Flüchtigkeitsfehler schnell erkannt. Insbesondere die letztgenannte
Abfrage hat eine große Bedeutung und kann noch einigen
Nachbearbeitungsaufwand auslösen. Es muß nämlich die Anzahl der
Gemusterten in einem Jahr mit der in Spalte 1 genannten Endnummer gleich sein.
Die Anzahl der Gemusterten muß also in WORD und in der Datenbank
übereinstimmen. Bei Abweichungen sind insbesondere doppelt vergebene
Zeilennummer oder fehlende Zeilennummern zu betrachten. Die fehlenden
Zeilennummern werden in einem solchen Fall ebenfalls über ein Programm,
nämlich Excel, festgestellt. Gegebenenfalls muß der Bearbeiter die
manuell vergebenen Nummern in Spalte 1 teilweise neu durchnumerieren. Hierzu
steht ein Makro (= automatisch ablaufende Befehlsfolge) in WORD zur
Verfügung, so daß nur wenige Handgriffe nötig sind.
Diese Abfragen helfen auch bei schwierig zu lesenden Familiennamen. Dadurch
werden Familiennamen angezeigt, die im gesamten Musterungszeitraum nur einmal
genannt werden. Damit können diese Einträge nochmals kritisch
überprüft werden, ob ein Lesefehler des Bearbeiters vorliegt oder ein
Schreibfehler im Original. Möglicherweise handelt es sich auch um einen
nur einmal vorkommenden Übernamen/Beinamen.
Durch das Zusammenführen der Daten an einer Stelle ist es möglich, diese Auswertungen dann für den gesamten Datenbestand durchzuführen. Eine Kapazitätsgrenze des Datenbankprogrammes Access wird nicht erreicht. So benötigt der Speicherplatz für z. Zt rund 9000 Datensätze des Amtes Waiblingen nicht einmal 2 MB. Dabei ist das entsprechende Datenbankwissen nicht bei den einzelnen Bearbeitern nötig, so daß diese sich auf die Erfassung konzentrieren können. Zur ListenstrukturMithilfe der 1563er Liste, die eine Ausnahme darstellt, läßt sich ein Zugang zur Entstehung und Struktur aller Listen finden, die ab 1558 aufgeschrieben wurden. Die 1563er Liste wurde zunächst im Jahre 1563 im üblichen Ablauf erstellt. Bei der nächsten Erhebung der Wehrfähigen im Jahre 1566 wurden die 1563er Listen aus Stuttgart mit dem Befehl zur Musterung in die Amtsstädte zurückgeschickt. Die Amtleute sollten keine neuen Listen anlegen, sondern die Änderungen nur als Randbemerkungen in der 1563er Listen eintragen. Bereits diese Randbemerkungen sind sehr aufschlußreich: ein Teil der 1563 genannten Personen war gestorben, einige waren untauglich geworden, einige außer Landes gegangen. Neben der gestrichenen Person wurde jeweils ein neuer Wehrfähiger eingesetzt, der diese ersetzte und überwiegend aus dem selben Ort stammte. Nur in Ausnahmefällen konnten einige Personen nicht ersetzt werden. Sieht man sich nun die anderen Listen an, fällt sehr schnell auf, daß zumindest ein Teil der Listen nach dem selben Prinzip erneuert wurden, wie 1566 die 1563er Liste. Voraussetzung dafür ist, daß es Kopien der Listen in den Amtsstädten gab. Das ist zumindest im Jahre 1608 für Waiblingen bekannt, wo ein Duplikat der Musterungsliste für die städtische Registratur angefertigt wurde. Für die anderen Jahre dürfte es genau so gewesen sein. Diese Listen in den Amtsstädten wurden vermutlich einmal pro Jahr erneuert. Anlaß zur Erneuerung war vielleicht das Vogtgericht, wie aus einem Anschreiben von 1583 hervorgeht [5]. Diese Duplikatlisten müssen nun als Grundlage für die Erstellung neuer Musterungslisten gedient haben. Man ging genauso vor, wie man es heute noch an den 1563er Listen sehen kann. Wer nicht mehr tauglich oder tot war oder aus anderen Gründen nicht gemustert wurde, wurde aus der Liste gestrichen und durch einen neuen Namen ersetzt. Dann wurde die korrigierte Liste ins Reine geschrieben und die Abschrift nach Stuttgart geschickt. Das Verfahren ist ähnlich von den Lagerbüchern bekannt und war praktikabler als jedesmal eine neue Liste zu erstellen und sich neu zu überlegen, wer in welcher Wahl mit welcher Waffe stehen könnte. Es konnte solange beibehalten werden, wie die Listenstrukturen gleich blieben. Sobald sich die Listenstruktur änderte, z. B als 1597 die Muskete eingeführt wurde, mußte man die Listen oder Teile davon neu erstellen. Allerdings fallen kleinere Listen aus dem Rahmen, so z.B. die 1592er Liste, für die aus Stuttgart der Befehl kam nur einen kleinen Teil der Tauglichen zu mustern. Bei den frühen Listen (vor 1558) ließ sich eine ähnliche Struktur bisher nicht feststellen. Diese Art der Listenerstellung hat den Vorteil, daß die Personen sich durch ihre Listennachbarn eindeutig zuweisen, lassen. Fällt ein Listennachbar aus, so kommt ein neuer an seine Stelle, der diesen Platz wiederum einige Jahre einnimmt. Im besten Fall läßt sich eine Person somit eindeutig von Liste zu Liste bis zu 30 Jahre lang verfolgen. Lediglich in einigen Fällen wurden die Gemusterten von Wahl zu Wahl verschoben. Hier fällt die Person auf, weil sie den Platz eines anderen einnimmt, der dann verschwindet. In einigen Fällen hat der Schreiber allerdings die Namen durcheinandergebracht. MusterungsprozedereDer Aktenbestand zur Musterung im Hauptstaatsarchiv Stuttgart teilt sich in die eigentlichen Listen, die die Signatur A 28a tragen und weitere Unterlagen zur Musterung, die unter der Signatur A 28 zu finden sind. Während die Musterungslisten recht bekannt sind, führt der Aktenbestand A 28 eher ein Schattendasein. Dies völlig zu unrecht, enthält er doch eine große Anzahl der Begleitschreiben, die ehemals mit den Musterungslisten von den Amtleuten nach Stuttgart geschickt wurden. Darüber hinaus finden sich auch Kopien von Anweisungen und Befehlen der herzoglichen Kanzlei und sonstige Unterlagen zum Wehrwesen, wie z.B. Inventare der herzoglichen Festungen. Vor allem mit Hilfe der Begleitschreiben und herzoglichen Befehle läßt sich ein Bild gewinnen, wie die Musterungen ehemals abgehalten wurden, was eine wichtige Voraussetzung für das Verständnis der Musterungslisten und ihres Inhaltes ist. Bereits für 1516, das Jahr in dem die ersten namentlichen Musterungslisten vorliegen, gibt es eine Anweisung zur Durchführung der Musterung. Dabei wird festgelegt, daß auf einen ersten "Zug" die kriegserfahrenen, geschicktesten und ehrlichsten gewählt werden. Diese waren bestimmt um gegen die Verwandten des von Herzog Ulrich ermordeten Hans von Hutten in den Krieg zu ziehen. Alle anderen, die zuhause blieben, sollten nur gemustert werden. So unterscheidet z.B. die Lorcher Liste von 1516 in einen ersten Zug, wobei die Personen hier namentlich genannt sind und eine Musterung, die die Personen nur summarisch angibt. Wer keine Rüstung hatte, aber genügend Vermögen, dem wurde auferlegt sich auszurüsten. Wer tauglich war, aber kein Vermögen hatte, den sollten Ältere oder Witwen ausrüsten [6]. 1540 erließ Herzog Ulrich eine abgeänderte Musterungsinstruktion [7]. Das Prozedere sah vor, daß vier oder fünf herzogliche Verordnete sich in die Amtsstädte begeben und dort zusammen mit dem Amtleuten und dem Stadtgericht die Steuerbücher besichtigten. Den Vermögenden sollten anhand der Bücher Waffen zugeteilt werden, bzw. es sollte in Erfahrung gebracht werden, welche Waffen die zu Musternden bereits besaßen. Danach waren die Dorfschultheißen und ein Teil der Dorfgerichte in die Amtsstadt zu bestellen, um mit ihnen, gleichfalls aus den Steuerbüchern, die Listen zu erstellen. Von einer eigentlichen Musterung, also einer Besichtigung der Waffen des gesamten Amtes auf einen festgelegten Tag, ist keine Rede. Statt dessen wurde den Amtleuten und Schultheißen aufgetragen nachzusehen, daß die Gemusterten die Waffen auch tatsächlich besaßen und in Ordnung hielten. Für die Musterung im Jahre 1553 wurde das Prozedere bereits abgeändert. Auf Anraten der herzoglichen Räte wurde eine Bestellung von Verordneten - wie 1540 - abgeschafft, da dies zu teuer sei und die Amtleute besser in ihrem Ämtern Bescheid wüßten. Statt dessen sollten die Amtleute die Listen aus den Steuerbüchern selbstständig erstellen und nach Tübingen schicken. Dort waren auf den 28. Februar vier Verordnete bestellt, die die Besichtigung der Waffen in den Ämtern vornehmen sollten. Die Musterregister müssen aber bereits vorgelegen haben. So datiert das Begleitschreiben der Schorndorfer Listen vom 17. Februar. Die Verordneten gingen dann ab Anfang März 1553 von Amt zu Amt und besichtigten dort die Waffen. Um kriegsfähige Fähnlein zu bilden wurden einige Ämter zusammengefaßt, so z.B. Backnang, Murrhardt, Waiblingen und Winnenden [8]. Dieses Musterungsverfahren machte eine Erstellung von zwei Musterungslisten notwendig, die z.B. für Schorndorf auch erhalten sind [9]. Die erste Liste vom Februar 1553 wurde von den Amtleuten erstellt. Sie führt die Gemusterten nach Orten sortiert auf und nimmt eine Unterscheidung nach kriegserfahren - unerfahren vor. Allerdings werden keine Hauptleute genannt, wie auch eine Unterteilung nach Wahlen unterbleibt. Dies nahm erst der herzogliche Verordnete in einer zweiten Liste vor, die außerdem kleine Abweichungen in der Zahl der genannten Personen enthält. Für die Jahre 1558 bis 1572 liegen noch keine brauchbaren Beschreibungen des Musterverfahrens vor. Konkreter Anlaß für die Musterung im Jahre 1583 waren die Streitigkeiten um die Besetzung des Kölner Bischofstuhls. Herzog Ludwig, kriegsscheu und vorsichtig, wollte kein Aufsehen erregen [10]. Der bislang leider nicht aufgefundene Befehl wies daher vermutlich an, die Besichtigung der Waffen im Geheimen abzuhalten, wie es die Begleitschreiben aus Schorndorf, Lorch und Adelberg nahelegen. So hatte der Schorndorfer Vogt die dortigen Listen zwar abgeschrieben, die Besichtigung eines Teils der Waffen, von Haus zu Haus, war aber bereits im November 1582 erfolgt [11]. Die Liste von 1583/84 gibt aber noch einige Rätsel auf, so liegt 1584 für Schorndorf merkwürdigerweise eine weitere vollständige Liste vor. In dem Begleitschreiben zu dieser Liste gibt der Vogt für einzelne Dörfer an, wie viele Männer nicht erfaßt sind. So waren zwar in einigen Dörfern fast alle Männer gewählt, in einigen anderen war aber ein Drittel oder ein Viertel der Mannschaft nicht verzeichnet worden. Da aus Backnang ähnliches bekannt ist [12], muß es im herzoglichen Befehl einen Passus gegeben haben, der bestimmte diejenigen, die nicht gemustert wurden zumindest zahlenmäßig zu erfassen. Im Jahre 1592 gab es erneut Kriegsgefahr wegen der Besetzung des Straßburger Bischofsstuhls, die aber lediglich zur verstärkten Besetzung der Landesgrenzen führte [13]. Es wurden daher nicht alle Untertanen gemustert, sondern nur eine Auswahl. Für das Amt Schorndorf wurden 100 Hakenschützen und 80 Spießer mit Rüstungen verordnet. Aus den Begleitschreiben geht hervor, daß besonders vermögende Bürger gewählt wurden, die sich befreien lassen konnten, indem sie eine Ersatzperson stellten und dieser den Sold bezahlten. Folglich gibt es eine weitere Liste, die diejenigen enthält, die tatsächlich einen Ersatzmann stellten. Da der Schorndorfer Vogt die genaue Besoldung nicht kannte, fragte er in Stuttgart nach und erhielt die Antwort ein Spießer mit Rüstung erhalte 10 fl. monatlich, ein Schütze nur 6 fl. [14] Es drängt sich der Verdacht auf, daß bei dieser Musterung vermögende Bürger verpflichtet werden sollten den Kriegszug durch Stellung einer Ersatzperson zu finanzieren. Die 1592er Liste dürfte demnach überwiegend vermögende Bürger enthalten. Ein weiterer Musterungsbefehl ist von 1597 erhalten [15]. Dort ist nicht mehr von herzoglichen Verordneten die Rede, sondern nur noch davon, daß die Amtleute die Untertanen auf einen festgesetzten Tag zusammenfordern sollten um dann die Waffen zu besichtigen. Ab 1603 wurden teilweise nicht nur die drei Wahlen aufgeschrieben, sondern zusätzlich eine Reserve von jungen Bürgersöhnen, sozusagen eine Nullwahl. Der herzogliche Befehl zur Musterung vom 28.1.1603 ist derzeit noch nicht gefunden, der Schorndorfer Vogt fragt in einem Schreiben an die herzogliche Kanzlei aber nach, wie er es mit den jungen Bürgerssöhnen halten soll. Daraufhin ergeht an ihn ein erneuter Befehl, der sich auf den eigentlichen Musterungsbefehl bezieht und diesen wiederholt. Darin befiehlt der Herzog alle amtsangehörigen Untertanen mit und ohne Waffen zu mustern und die jungen Leute mit aufzunehmen und ihnen Waffen aufzuerlegen. Das eigentliche Begleitschreiben zu den Musterungslisten berichtet dann, daß alle Amtsangehörigen in Schorndorf vor dem Unteren Tor am 15.2.1603 zusammenkamen. Den jungen Bürgersöhnen ab 18 Jahren wurden Waffen nach Vermögen ihrer Eltern auferlegt, letztere seien aber überwiegend nicht in der Lage solche zu beschaffen. Außerdem ist auch im Briefwechsel der Schorndorfer wieder von einem bestellten Hauptmann, Jörg Bihler, die Rede, der als Hauptmann in den Musterungslisten nicht auftaucht. Es dürfte sich wiederum um einen vom Herzog Verordneten handeln [16]. Für die Liste von 1608 finden sich in einer Waiblinger Kellereirechnung relativ detaillierte Hinweise [17]. Gemustert wurden die Ämter Waiblingen und Winnenden gemeinsam. Daher ritten einige Zeit vorher der Waiblinger Bürgermeister Michael Sattler und der Hauptmann Conrad Dötz von Schwaikheim zum Winnender Vogt um den Musterplatz auszumachen. Am 31. Mai 1608 besichtigten der Untervogt und weitere Deputierte erstmalig die Waffen auf dem Waiblinger Wasen. Unter Umständen war hier nicht das ganze Amt anwesend, sondern nur die Waiblinger Bürgerschaft. Am 3. Juni kam abends der Brackenheimer Obervogt Junker Schafflitzki mit drei Bediensteten in Waiblingen an und nahm mit dem Waiblinger Ober- und Untervogt zusammen einen Schlaftrunk ein. Obwohl es nicht explizit berichtet wird, ist davon auszugehen, daß er wiederum vom Herzog als Verordneter beauftragt war. Am darauffolgenden Tag wurde dann auf der Plattenwiese zwischen Winnenden und Schwaikheim die eigentliche Musterung der beiden Ämter Winnenden und Waiblingen vorgenommen. Ein Zelt, wohl als Unterstand für die Befehlsleute, war vorher schon dorthin gebracht worden. Die Waiblinger Musterungsliste datiert dann auch vom 4. Juni. Nach der Musterung erhielten die Befehls- und Spielleute nochmals einen Umtrunk im Waiblinger Rathaus. Danach wurde die 62 Blatt umfassende Waiblinger Musterungsliste für den Verbleib im Rathaus kopiert. Die Bürgermeister erhielten auszugsweise Kopien Wie es sich gezeigt hat, wurden die Musterungen in den verschiedenen Jahren unter unterschiedlichen Voraussetzungen vorgenommen. Hinzu kommt, daß in manchen Jahren nur wenige Ämter gemustert wurden, z.B. die anliegenden Ämter, wenn in benachbarten Territorien Krieg herrschte oder drohte. Daher sind die Listen wenig einheitlich und nur mit Einschränkungen zu vergleichen. Ob die Listen, die im gleichen Jahr in den verschiedenen Ämtern erhoben wurden einheitlich sind, wird sich durch einen Vergleich noch zeigen. Bei den Musterungen, bei denen herzogliche Verordnete anwesend waren, ist von einer gewissen Übereinstimmung auszugehen. Weiterhin ist anzumerken, daß bei der Erfassung wehrtechnische Erfordernisse im Vordergrund standen. So wird den Amtleuten meist besonders ans Herz gelegt nach kriegserfahrenen Untertanen Ausschau zu halten. BevölkerungsentwicklungDie Erkenntnisse zur Bevölkerungsentwicklung gehen bislang nicht wesentlich über die Forschungen von Konstantin Huber [18] und Sabine Reustle [19] hinaus. Neben der Landeszählung von 1598 und den Türken- und Herdstättenlisten stellen die Musterungslisten diejenigen Quellen dar, die am ehesten über die Bevölkerungsentwicklung im 16. Jahrhundert Auskunft geben könnten. Die Musterungslisten haben zusätzlich den Vorteil, daß sie in relativ engen Zeitabständen - oft sind es nur wenige Jahre - erhoben wurden. Allerdings sind sie aus zwei Gründen nicht unproblematisch. Das erste Problem bringt Sixt Weselin, altgedienter Vogt in Schorndorf auf den Punkt, wenn er 1592 berichtet: "Dann von anfang, wie seidhär ... nit gantze Bürger oder Manschafft, noch einwoner In fleckhen, In die dreÿ wahlen, geordnet worden, us Ursachen, das dannest, die Statt, noch die flecken, aller Hand Zutragender nottfäll, erbawung und pfanzung der güeter, nit allerdings ledig und öd gelasen" [20]. Es gab also immer eine stille Reserve an Tauglichen, die nicht aufgeschrieben wurde, da sie auf jeden Fall zuhause bleiben sollte. 1583/84 bekommen wir aus dem Schorndorfer, wie auch dem Backnanger Anschreiben eine Vorstellung wie hoch diese Reserve gewesen sein könnte, allerdings weichen auch diese Zahlen voneinander ab [21]. Das zweite grundlegende Problem ist, daß die Erhebung der Listen in den einzelnen Jahren unter recht unterschiedlichen Bedingungen vor sich ging, wie oben gezeigt werden konnte. Sollte sich für die 1583/84er Liste die Gesamtzahl der Mannschaft errechnen lassen, muß dies nicht auch für die anderen Jahre gelten. Es fällt nämlich auf, daß der frühneuzeitliche Staat versuchte immer mehr Untertanen zu erfassen, was sich zum einen an der Erhebung der Reserve 1583 zeigt, zum anderen an der Einführung der Nullwahl 1603. Insofern ist davon auszugehen, daß im Laufe des 16. Jahrhunderts ein immer größerer Anteil der gesamten Mannschaft auch schriftlich erfaßt wurde. Wenn überhaupt, werden die Musterungslisten nur im Vergleich mit anderen Quellen für die Bevölkerungsentwicklung herangezogen werden können. In Frage kommen Kommunikantenregister oder Kirchbuchauswertungen für das späte 16. Jahrhundert, für das frühe 16. Jahrhundert müßte auf Steuerlisten zurückgegriffen werden. Es läßt sich aber bereits jetzt absehen, daß jede einzelne Liste gesondert auf ihre Verwendbarkeit für eine Bevölkerungsstatistik untersucht werden muß. Das gegenwärtige Projekt wird so eine aufwendige Zusatzarbeit aber sicher nicht leisten können. ListenbeispielAls Beispiel findet sich hier die Abschrift der Schorndorfer Musterungsliste von 1552.Anmerkungen
Letzte Änderung/Last update: 18-Jul-2001
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