Veranstaltungen der Schleswig-Holsteinischen Familienforschung e.V. in 2004

Claus Heinrich Bill: Nordmärkische Verbrecherlisten
In seinem sehr informativen Vortrag beschäftigte sich Claus Heinrich Bill mit einem Gebiet der Familienforschung, mit dem viele Familienforscher hoffen, sich nie beschäftigen zu müssen: mit Verbrechern unter den eigenen Vorfahren. In Schleswig-Holstein wurden im Zeitraum 1803 - mind. 1860 1 - 2 mal jährlich Verbrecherlisten als behördliches Fahndungs- und Identifikationsinstrument herausgegeben. Die Verbrecher, die sich nach heutiger Sicht oftmals nur Kleinigkeiten schuldig machten, sind mit vollständigen Namen, Alter, Aufenthalts- und Geburtsort, Delikt und einer Personenbeschreibung aufgeführt. Häufig finden sich auch Informationen über Familienverhältnisse und den Lebenslauf des Missetäters.
Die Verzeichnisse befinden sich zum einen, nach Herzogtümern getrennt und mit einem Personenregister versehen, im Landesarchiv Schleswig und zum anderen, allerdings nur teilweise und ohne Register, in der Landesbibliothek in Kiel.
Ein Register von rund 18.000 Personennamen und der Herkunftsorte befindet sich aber auch auf der Homepage des Referenten "Deutsches Gauner-Repertorium" (Homepage). In der Datenbank finden sich nicht nur schleswig-holsteinische Verbrecher, sondern auch ca. 25.000 Personennamen aus anderen Regionen Deutschlands.
Sofern ein gesuchter Name im Register gefunden wird, können weitere Informationen gegen eine Gebühr bei Claus Heinrich Bill angefordert werden. Seine vollständige Anschrift lautet: Claus Heinrich Bill, Institut Deutsche Adelsforschung, Lerchenweg 14, 24811 Owschlag, E-Mail.


Besuch der Genealogischen Forschungsstelle in Neumünster:
a) Im ersten Teil sprach Karl-Heinz Danklefsen über die theologischen Hintergründe der genealogischen Aktivitäten der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (sogen. Mormonen).
Grundlage sind die Aufforderungen Christi, alle Menschen zu taufen (Matth. 28, 19), da sie nur so ins Reich Gottes eingehen können (Joh. 3, 5). Da Millionen von Menschen zu Lebzeiten keinen Chance hatten, die Lehre Christi kennenzulernen und anzunehmen, alle Menschen aber auferstehen werden (1. Kor. 15, 22), besteht die Möglichkeit, Verstorbene stellvertretend zu taufen (1. Kor. 15, 29). Diese von heutigen Theologen häufig als auf die Gemeinde Korinth beschränkte Praxis wurde durch neuzeitliche Offenbarung als integraler Bestandteil der Lehre Christi bestätigt. Stellvertretende Taufen werden an besonderen, dem Herrn geweihten Orten vollzogen. Die Kirche errichtet dazu Tempel, derzeit etwa 120 weltweit. Neben den Taufen werden in den Tempeln auch Familien aneinander gesiegelt, d.h. auf ewig verbunden (Matth. 16, 19). Es werden nur Verordnungen für reale Personen vollzogen, d.h. deren Lebensdaten müssen erforscht werden. Ob die Verordnungen wirksam werden, hängt allerdings u.a. von der freien Entscheidung der betroffenen Personen ab. Niemand wird zur Übernahme einer Lehre gezwungen, die er ablehnt. Die Taufe wird auch für jene Verstorbene vollzogen, die zu Lebzeiten einer anderen christlichen Kirche angehört haben, da nach Auffassung der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage die ursprünglich von Christus verliehene Vollmacht zum Vollzug dieser Verordnungen durch einen allgemeinen Abfall vom Glauben verloren gegangen ist (2. Thess. 2, 1-4).
Neben der Erforschung der Lebensdaten zum Vollzug von Verordnung für verstorbene Vorfahren obliegt den Mitgliedern der Kirche aber auch die Zusammenstellung ihrer Familiengeschichte. Beide Aktivitäten haben in den letzten 150 Jahren zu einer umfangreichen Sammlung genealogischer Daten geführt.
b) Im 2. Teil stellte Herr Benn dann die Handhabung der Bestände und Möglichkeiten zur Sicherung eigener Forschungsergebnisse am Beispiel der Genealogischen Forschungsstelle Neumünster vor.
Die Forschungsstelle ist eine von derzeit 3500 Zweigstellen der Family History Library in Salt Lake City, davon rund 90 im deutschsprachigen Raum. Sie wird z.Zt. von 14 Personen an durchschnittlich 4 Tagen pro Woche ehrenamtlich betrieben. Neben der Einsicht in die Bestände der Zentrale in SLC bietet sie die Möglichkeit, alle verleihbaren Filme zu bestellen und einzusehen, Namensforschung im Internet vorzunehmen, in Fragen der Familienforschung, der Nutzung einiger genealogischer Programme und der Sicherung eigener Forschungsergebnisse beraten zu werden. Anhand ausgewählter Fakten wurden die Nutzungsmöglichkeiten im Einzelnen vorgestellt, z.B. auf rund 2,2 Mio. Filme und einen Bestand von 300.000 Büchern weltweit zugreifen zu können. Zur Verbesserung der Beratung verfügt die Genealogische Forschungsstelle Neumünster darüber hinaus über eine Präsenzbibliothek von etwa 1000 Bänden mit zahlreichen Nachschlagewerken, sowie eine Kartensammlung vornehmlich für die ehemaligen deutschen Ostgebiete.

In seinem Vortrag "Barmstedter Höferegister von Herrn Ernst Mohr, Höfe in der ehemaligen Grafschaft Rantzau" stellte Claus-Peter Jessen die Person und den Hintergrund von Ernst Mohr (1874-1964), der in den 30er bis in die 60er Jahre ein Höferegister über 1084 Höfe in Barmstedt erstellte, wobei nicht nur Voll-Hufen, sondern auch Teil-Hufen bis zu 1/16-Hufen und Katen berücksichtigt wurden. Das Register enthält über 13.000 Besitzer aus 1.824 Familien und geht bis 1564 - und damit weit vor die Kirchenbücher - zurück. Herr Jessen erklärte den Aufbau des Registers exemplarisch an einem Hof. Insgesamt umfaßt das Werk von Ernst Mohr ca. 15 Leitzordner mit Schreibmaschinenseiten. Er machte allerdings auch darauf aufmerksam, daß die Benutzung nur eine Hilfe sein kann; eine Kontrolle der Daten anhand der Kirchenbücher o.ä. ist unbedingt erforderlich, denn es befinden sich zahlreiche Übertragungsfehler im Register. Exemplare des Registers befinden sich im Landesarchiv Schleswig; im Museum der Grafschaft Rantzau (Rantzau 8, 25355 Barmstedt) sowie beim Genealogischen Verein in Elmshorn. Herr Jessen steht bei Fragen gerne unter Tel. 04123/6315 bzw. per E-Mail zur Verfügung.

Die Jahreshauptversammlung 2004 begann mit einer Führung durch das Lübecker Heiligen-Geist-Hospital. Das Hospital konnte im 13. Jh. nach einer Schenkung von 12 reichen Lübecker Kaufleuten gegründet werden. Zuvor erfolgte die Alten- und Krankenpflege durch die 3 in Lübeck vorhandenen Klöster. In diesen konnten die Hilfsbedürftigen jedoch nicht auf Dauer bleiben, sondern mußten das Kloster bereits nach wenigen Tagen wieder verlassen; die Klöster dienten sozusagen der Erstversorgung. Um Aufnahme in das Hospital zu finden, waren keine Voraussetzungen zu erfüllen. Wer es sich leisten konnte, hatte jedoch 30 Taler für seine Beerdigung abzugeben; direkt neben dem Hospital befand sich der eigene Friedhof. In späteren Jahren hatten wohlhabendere Bewohner die Hälfte ihres Vermögens an das Hospital abzugeben. Wurde das Hospital später wieder verlassen, erhielten sie das Eingebrachte abzüglich der verursachten Unkosten wieder zurück. Die Bewohner unterlagen einer einjährigen Probezeit, in der sie sich durch ihr Wohlverhalten bewähren mußten, bevor sie endgültig Aufnahme fanden. Die zu befolgenden Regeln waren sehr streng. Noch im 20. Jh. gab es eine Hospitalordnung, die z.B. genau festlegte, wie häufig die Bewohner sich zu waschen hatten oder wie und wie oft die Räumlichkeiten zu reinigen waren. Trotz der strengen Regeln ging es den Bewohner ausgesprochen gut. Da das Hospital zahlreiche Schenkungen erhielt, standen entsprechende Mittel zu Verfügung. Da die Bewohner 7-mal täglich für das Seelenheil der Spender beten mußten, versprachen sich die Spender durch umfangreiche Spenden Vergünstigungen für die Zeit nach ihrem Tode. So erhielten die Bewohner z.B. 3 kg Fleisch pro Woche für 4 Tage; an den restlichen 3 Tagen gab es Fisch. Darüber hinaus erhielten sie 1 Pfund Brot und 3 l Bier pro Tag. Die Versorgung war so reichlich, daß die Bewohner versuchten, ihre Rationen außerhalb des Hospitals zu verkaufen, um so ihre Finanzen aufzubessern. Dies stieß allerdings auf wenig Gegenliebe bei den Lübecker Kaufleuten.
In früheren Jahrhunderten befanden sich die Bewohner alle in der großen Krankenhalle. Männer und Frauen waren getrennt und für Ehepaare gab es einige wenige kleine Kabinen. Innerhalb der Männer- bzw. Frauenabteilung waren die Betten nur durch Vorhänge voneinander getrennt. Später wurden dann die kleinen Kabinen geschaffen, die auch heute existieren. Zusätzlich standen den Bewohnern beheizte Aufenthaltsräumlichkeiten zur Verfügung, so daß die Kabinen eigentlich nur zum Schlafen bzw. als Rückzugsmöglichkeit benötigt wurden. Das Heiligen-Geist-Hospital war bis 1964 in Gebrauch. Heute befinden sich in Nebenflügeln/ -gebäuden der langen Krankenhalle ein Seniorenheim für ca. 80 alte Menschen. Die Krankenhalle selber ist Museum und kann nur im Rahmen von Führungen besichtigt werden. Europaweit gab es im Mittelalter über 100 Heiligen-Geist-Hospitäler. Heute gibt es neben Lübeck nur noch in Burgund ein Hospital, das als Seniorenheim verwendet wird.
Das Rahmenprogramm endete bei strahlendem Sonnenschein mit der Bootsfahrt auf der Wakenitz hin zum Tagungsrestaurant.

Das Stadtarchiv Neumünster beschäftigt sich mit der Sammlung und Erschließung von Quellen und Schriften zur Geschichte Neumünsters. Zum Bestand gehören das Fleckenarchiv (Quellen bis 1869), das Magistratsarchiv (Quellen seit 1870), das Bild- und Fotoarchiv sowie das Ortsteilarchiv der eingemeindeten Stadtteile. Dazu kommt noch ein Zeitungsarchiv sowie eine umfangreiche Bibliothek. Insgesamt befinden sich im Stadtarchiv 7.000 Quellen, 1.300 Schriften zur Stadt- und Landesgeschichte sowie über 2.000 weitere Objekte, wie z.B. Sammlungen oder Fotos. Für die Familienforschung ist darunter insbesondere die Adreßbuchsammlung über den Zeitraum 1891 bis 1977 von Bedeutung.
Das Stadtarchiv befindet sich am Großflecken 68 in 24534 Neumünster. Vor Benutzung wird um tel. Voranmeldung unter Tel. 04321/942-2463 gebeten. Geöffnet ist das Archiv Dienstags von 8.00 - 12.00 Uhr sowie Donnerstags von 12.00 - 16.00 Uhr.

 


Letzte Änderung/Last update: Dezember 2006
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