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Die GFW/BSW
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Anfragen an die GFW/BSW
Hierzu ist zu bemerken, daß die GFW/BSW kein Archiv mit Personalunterlagen ehemaliger Eisenbahner haben. Die Personalakten der bei der Deutschen Bundesbahn oder ihren Rechtsvorgängern beschäftigt gewesenen Mitarbeiter waren nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsgrundlagen im Grundsatz nach Ablauf bestimmter Fristen zu vernichten. Hiervon gibt es jedoch in einzelnen Bundesländern abweichende Regelungen. Gerne teilen wir eine solche Ausnahmeregelung mit. Wir können jedoch auch die Veröffentlichung einer Suchanzeige in unserer zweimal jährlich erscheinenden Zeitschrift "Der Eisenbahner-Genealoge" anbieten, in der Hoffnung, daß eines unserer Mitglieder u.U. den gesuchten Eisenbahner selbst unter seinen Vorfahren hat oder über ihn anderweitig Auskunft geben kann. Zu Unterlagen noch lebender Personen oder von Personen, deren nächste Angehörige noch leben, haben wir gleichermaßen keinen Zugang, da nur die genannten Personen selbst Einsicht in die Personalakten nehmen dürfen. Anfragen an die GFW/BSW bitte über die eMail-Adresse GFW@bsw24.de. |
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© by Gruppen Familien- und Wappenkunde in der Stiftung Bahn-Sozialwerk
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