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Zurück zur Artikelübersicht Die Bedeutung von OrtsfamilienbüchernVon Volkmar Weiss, LeipzigBereits im 18. Jahrhundert wurden in Württemberg und im Herzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach Verordnungen erlassen, in denen die Pfarrer verpflichtet wurden, neben den üblichen Kirchenbüchern auch Familienbücher anzulegen. In solchen Gemeinden ist also das, was international als Methode der Familienrekonstitution1 bekannt geworden ist, bereits von den örtlichen Pfarrern geleistet worden. An einzelnen Orten haben Pfarrer Familienbücher bereits viel früher angelegt: So sind in der Gemeinde Panitzsch bei Leipzig die Kirchenbücher von 1547 bis 1799 familienweise geführt worden. Wenn man in Württemberg diese handgeschriebenen Familienbücher kopiert, das Material ordnet und mit Registern und Begleittext versieht, dann hat man schon ein einfaches, aber brauchbares, Ortsfamilienbuch2. Ein solches Buch ist kein gefährdetes Unikat mehr, das in einem einzelnen Pfarramt steht, sondern wird in der Regel in 200 bis 400 Exemplaren gedruckt oder vervielfältigt. Ein Teil dieser Auflage wird erfahrungsgemäß im Dorf selbst verkauft bzw. an die unmittelbar aus diesem Dorf Stammenden, ein Teil an interessierte Genealogen und Lokalhistoriker, der Rest gelangt in wissenschaftliche Archive und Bibliotheken und ist damit der wissenschaftlichen Forschung leicht zugänglich. Als im 19. Jahrhundert das Interesse an
heimatgeschichtlichen Fragen und der Sinn für Bevölkerungsgeschichte
und Statistik wuchs, war es für Interessierte naheliegend, sich auch mit
den Kirchenbüchern ihrer Heimatorte zu befassen. So begann der bayerische
Pfarrer Stephan Glonner3 bereits um 1860 mit
der Anlage von Pfarrfamilienbüchern. Bis 1896 bearbeitete er 11
Kirchgemeinden. Der Pfarrer Julius Gmelin sprach 1896 auf der Generalversammlung
der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine4 über die bevölkerungsgeschichtliche
Auswertung von 330.000 Eintragungen in 25 Pfarreien. Vermutlich das erste
gedruckte Orts- In den Fünfziger Jahren begannen die deutschen Genealogen, inzwischen aller Ideologie entkleidet, an die Kirchenbuchverkartungen der Vorkriegszeit anzuknüpfen. Eine überarbeitete Anleitung erschien.11 In hunderten Pfarrämtern waren noch die Karteien aus der Vorkriegszeit erhalten, viele Manuskripte aber sind bis heute völlig zerstreut, als Unikate in Privathand oder unauffindbar. Die Methode der Verkartung auf Familienblättern hatte aber eine so weite Verbreitung gefunden, daß sie sehr viele Nachahmer fand. Eine Kartei in dem einen Ort oder ein Ortsfamilienbuch führt in den Nachbargemeinden früher oder später zu dem Wunsch, eine ähnliche Arbeit anzufertigen. Woraus sich für die Verfasser und Vereine die Empfehlung ableitet, ein fertiges Buch stets in die Nachbarpfarrämter zu verschenken. Es ist wie ein Same, der früher oder später aufgeht. In den letzten 10 Jahren hat sich das Arbeitstempo sehr erhöht. Derzeit erscheinen im deutschen Sprachraum jährlich rund 100 neue Ortsfamilienbücher. Das Saarland, Ostfriesland, Waldeck und Baden sind bereits weitgehend bearbeitet. Noch größer ist die Zahl der Verkartungen, die noch nicht gedruckt sind. Allein in Sachsen sind dem Verfasser rund 100 derartige Karteien bekannt. Die Zentralstelle sieht es als eine ihrer Aufgaben an, von diesen Karteien wenigstens 3-5 Sicherheitskopien anzufertigen und möglichst mit Registern zu versehen und zu binden. Im gesamten deutschen Sprachraum läßt sich die Zahl der bereits vervielfältigten Manuskripte auf 1.500 bis 2.000 Kirchgemeinden schätzen, die Zahl der Verkartungen auf bis zu 4.000, zumeist Dörfer, inzwischen aber auch schon einige Städte. Da derzeit keine Stelle so etwas wie eine Übersicht über Bibliographie und Standorte der Unikate oder Kopien (zunehmend computergesteuert gedruckt in wenigen Exemplaren) hat, sieht es die Deutsche Zentralstelle für Genealogie in Leipzig als eine ihrer wichtigsten Aufgaben an, mit der freiwilligen Hilfe der genealogischen Vereine an einer derartigen Übersicht für den gesamten deutschsprachigen Raum12 zu arbeiten und möglichst viele Arbeiten in Leipzig zu sammeln. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat jetzt für diese bibliographische Erfassung mehr als 400.000 DM bewilligt. Ein kleinerer Teil der Verkartungen weist methodische Mängel auf, wie das Weglassen von Ortsfremden oder aller im Kindesalter gestorbenen Personen, die diese Arbeiten für bevölkerungsgeschichtliche Auswertungen unbrauchbar machen. Es ist eine weitere Aufgabe der Zentralstelle, die lokalen Bearbeiter auf die notwendigen Richtlinien aufmerksam zu machen, damit jedes fertige Manuskript von bleibendem und wissenschaftlichem Wert ist. - Die ersten deutschen Ortsfamilienbücher erschienen in der Regel von kleinen Orten abseits der großen industriellen und demographischen Umbrüche des 19. Jahrhunderts. Die Ergebnisse der ersten wissenschaftlichen Auswertungen13 sind deshalb keinesfalls repräsentativ. Erst wenn tausende von Verkartungen von Dörfern und Städten unterschiedlicher Größenordnung verteilt über den Gesamtraum vorliegen, wird es möglich sein, eine Historische Demographie auf repräsentativen Stichproben (mit nur einer oder wenigen zufällig ausgewählten Familien pro Gemeinde) zu gründen. Die Sammlung von Ortsfamilienbüchern in Leipzig ist dafür unsere Vorleistung. Die meisten bisher erschienenen Ortsfamilienbücher sind Bücher der ersten Generation, d. h. die eingearbeiteten Daten beschränken sich auf die Kirchenbücher selbst zumeist noch ohne die Angaben über die Paten. Ortsfamilienbücher der zweiten Generation14, von denen es bisher nur sehr wenige gibt, ordnen jedoch den Familien die Daten aus Steuerlisten, Kaufbüchern, die Berufsangaben bei Paten und vieles mehr zu, kurz die Totalität aller historischer Quellen. - Während bei den Donauschwaben die Arbeit an Ortsfamilienbüchern sehr weit vorangekommen ist und nicht nur bereits rund 60 Bände erschienen sind, sondern auch alle verbleibenden Gemeinden schon ihren Bearbeiter gefunden haben, stecken die Verkartungen z.B. für Ostpreußen, Schlesien und Siebenbürgen erst in den Anfängen. Ein Sondertyp von Ortsfamilienbüchern für diese Gebiete sind Bücher, in denen familienbezogen alle erreichbaren Personendaten und Fotografien etwa aus der Zeit von 1870 bis etwa 1960 zusammengestellt worden sind (also auch mit den neuen Adressen). Als beispielhaft dafür sei die Arbeit über Mladetzko15 im Sudetenland genannt. Der Genealoge kann sich nicht mit einem Heimatbuch als Ereignisgeschichte zufrieden geben; für ihn ist so ein Buch nur der Vorspann für eine Arbeit, in der alle Daten personen- bzw. familienbezogen zusammengefaßt sind. Häusergeschichte und Familiengeschichte schließen sich dabei keinesfalls gegenseitig aus. Ein Ortsfamilienbuch läßt sich z. B. so anordnen, daß auch stets das Haus oder der Hof mit genannt wird, auf dem die betreffende Familie wohnte, und am Schluß folgt dann noch einmal ein Verzeichnis aller Häuser mit ihren Bewohnern von wann bis wann (und mit dem Verkaufspreis des Hauses, sofern bekannt). In diesem Sinne ist zu wünschen und zu hoffen, daß sich die Arbeit der siebenbürgischen Heimatortsgemeinschaften16 zu Arbeiten an Ortsfamilienbüchern ausweitet. Eine computergestützte Datenbank17 ist dazu keine Alternative, denn nichts hindert bei der soliden Arbeit, die von Ort zu Ort fortschreitet, die Bearbeiter daran, ihre Daten auch für eine solche Datenbank zur Verfügung zu stellen. Gewarnt sei aber vor dem Irrglauben, daß eine solche Datenbank die solide Arbeit und das Ausdrucken von Ortsfamilienbüchern überflüssig machen könne. Es gibt z. Z. noch keine elektronischen Datenspeicher, deren Haltbarkeit über wenige Jahre hinausreicht. Das Ausdrucken auf Papier, nach Orten getrennt und nach Familien geordnet, und die anschließende Mikroverfilmung bleibt mittelfristig weiterhin die einzige zuverlässige und bestmögliche Sicherung der Daten. Im Gegensatz zu Deutschland besitzt die Niederlande bisher nur sehr wenige Ortsfamilienbücher. Die Ursache dafür scheint die schon in der napoleonischen Zeit erfolgte Zentralisierung der Kirchenbücher in den Staatsarchiven sein. Auch in Mecklenburg, wo die Kirche die Kirchenbücher in einem Zentralarchiv zusammengefaßt hat, hat das die Verkartung sehr erschwert. Denn immer wieder, so liest man in den Vorworten, waren es ortsansässige Personen, geistig sehr rege, aber beruflich nicht oder nicht mehr ausgelastet, die sich der Verkartung zuwandten. Die regelmäßige Fahrt in ein zentrales Archiv war meist nicht möglich. Da auch die Kirchenbücher für Siebenbürgen vielfach in Archiven zentralisiert sind, ergibt sich so als einzige Lösung, um lokale Verkartungen zu fördern und damit die Archive langfristig zu entlasten, daß für Genealogen und Historiker, die einen Ort bearbeiten wollen, vollständig die Filme kopiert und überlassen werden oder vertrauenswürdigen erfahrenen Forschern sogar ausnahmsweise die Originale nach Hause ausgeliehen werden. Das große Kaufkraftgefälle der Währungen macht es auch möglich, Personen in der alten Heimat wirkungsvoll beim Aufarbeiten der Quellen zu unterstützen. (So verkarten z. B. in Böhmen, wo die Kirchenbücher in den Staatsarchiven zentralisiert sind, Tschechen auch früher deutschsprachige Gemeinden.) Die Deutsche Zentralstelle für Genealogie in Leipzig wird als staatliches Spezialarchiv derartige Verkartungsvorhaben gern im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit Rat und Tat unterstützen. Fußnoten: 1 M. F l e u
r y und L. H e n r y : Nouveau manuel de depouillement et d'exploitation de
l'etat civil ancien. Paris 1976. Zurück zur Artikelübersicht |