[Deutsche Genealogie
Home] [Neuigkeiten] [Allg.
Hilfe] [Regionale Forschung] [Westpreußen Home]
[German Genealogy Home] [What's
New] [General Help] [Regional
Research] [West Prussia Home]
Berufe und sonstige Identifikationsbezeichnungen
| Ackerwirt(h) | (Voll-) Bauer |
| Altsitzer | Eigentümer (Bauer oder Eigenkätner), der seine Wirtschaft aus Altersgründen seinen Nachkommen oder einem sonstigen Dritten gegen Gewährung von freier Unterkunft und Unterhalt (Altenteil, Leibgedinge) übergeben hat. |
| Arbeitsmann | Arbeiter |
| Arrendator | Pächter |
| Gendarm | Angehöriger der Gendarmerie. |
| Dannicker, Dannecker | In der Regel Eigenkätner/Kätner mit eigenem Gespann, der im Tagelohn oder gegen Deputat auf den Gütern oder bäuerlichen Besitzungen arbeitete. |
| Eigenkät(h)ner | Eigentümer eines kleinen Grundstückes mit Wohnhaus (Kate) und etwas Gartenland (ohne nennenswerte Ackerflächen). War in der Regel als selbständiger Handwerker und/oder als Arbeiter auf den gutsherrlichen oder bäuerlichen Besitzungen tätig. |
| Einlieger | Mieter (ggf. auch Untermieter) auf gutsherrlichen oder bäuerlichen Grund und Boden. |
| Einsasse | (Voll-) Bauer |
| Einwohner | Bewohner eines Ortes ohne eigenen Grundbesitz (in der Regel Mieter/Nutzer einer Wohnung/Mietkate oder einer arbeitsplatzbezogenen Sammelunterkunft). |
| Erbpächter | Besitzer eines Erbpachtgrundstückes, für das ein Einkaufsgeld gezahlt und ein nach dem abgeschätzten Ertrag der Pachtflächen bemessener Pachtzins (Kanon) zu zahlen war. Das Nutzungsrecht war vererblich, das Eigentum am Grundstück verblieb allerdings beim Verpächter/Grundherrn. Diese Nutzungsform wurde im Zuge der "Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse" (1811 - ca. 1850) abgeschafft; die früheren Pächter erhielten gegen entsprechende Abfindungszahlungen an die Grundherrschaft volle Eigentümerrechte. |
| Gutsbesitzer | Eigentümer oder Pächter eines Gutes. |
| Hakenbüdner | Besitzer (nicht notwendig Eigentümer) eines "Kleinhandelsgeschäftes", das - in der Regel innerhalb der Wohnung betrieben - der Versorgung der Bevölkerung mit Waren des täglichen Bedarfs diente. |
| Hufenwirt(h) | (Voll-) Bauer mit Ackeranteilen in der bäuerlichen Flur eines Ortes (entweder in der Form der Erbpacht <vor ca. 1850> oder als Eigentümer). |
| Instmann | Landarbeiter (im Tagelohn oder gegen Deputat <Bezahlung in Naturalien> auf einem Gutshof oder einem größeren bäuerlichen Besitz). |
| Kät(h)ner | Besitzer/Pächter (nicht Eigentümer, dann Eigenkät<h>ner !) eines kleinen Gartengrundstückes mit Wohnhaus (Kate) und etwas Gartenland (ohne nennenswerte Ackerflächen). |
| Krüger | Besitzer (nicht notwendig Eigentümer) eines Dorfkruges oder einer einzelnen Krugstelle. War in der Regel verpflichtet, Bier und Branntwein von den Brauereien und Brennereien der staatlichen Domänenämter oder der (Ritter-) Güter zu beziehen und hatte keine oder nur eingeschränkte Brenn- und Brauchrechte. Bewirtschaftete außerdem regelmäßig auch noch bäuerliche Ackerflächen. |
| Lehnmann | Bezeichnung aus der vorpreußischen Zeit (vor 1772). Erbpächter eines (staatlichen) Dienstgutes ("Lehnmannei", in der Regel etwa drei Hufen groß), das im Kriegsfalle einen voll ausgerüsteten Reitersmann zu stellen hatte. |
| Nachbar | (Voll-) Bauer einer Dorfschaft, die <vor ca. 1850> mit ihrem Grundherrn als Dorfgemeinschaft einen Gesamtpachtvertrag (keine Einzelpachtverträge !) über die Ackerflächen des gesamten Dorfes abgeschlossen hatte. |
| Ratteier, Ratteyer | Landarbeiter, der als Kutscher/Gespannführer vorwiegend bei der Transport- und Pflugarbeit eingesetzt und zugleich für die Versorgung und Pflege der Zugtiere (Pferde und Ochsen) zuständig war. |
| Rittergutsbesitzer | Eigentümer oder Pächter eines im Range eines Rittergutes stehenden Gutes. |
| Tagelöhner | Landarbeiter im Tagelohn. Die Entlohnung wurde in Geld oder in Naturalien (Deputat) geleistet. |
| Waldwart | Gehilfe des Wildnisbereiters (Försters), der - ursprünglich in der Regel aus dem Bauernstand hervorgehend - aufgrund seiner Tätigkeit einen geringeren oder auch gar keinen Pachtzins für seinen Bauernhof zu entrichten hatte. Im Verlaufe des 18. und 19. Jahrhunderts entwickelte sich aus der Tätigkeit des Waldwartes der eigenständige Beruf des Unterförsters. |
| Wildnisbereiter | Förster |
| (bäuerlicher) Wirt(h) |
(Voll-) Bauer |