Bearbeitet und ergänzt von: Manfred Kettel
250
Jahre Fahlenwerder
Zur Gründungsgeschichte der Pfälzersiedlung
Von
Dr. Günter Schreiber
Wolfgang-Borchert-Weg
13, 51109 Köln
Im
Jahre 1685 fanden die Hugenotten im Lande des Großen Kurfürsten eine gastliche
Aufnahme (Edikt von Potsdam vom 29. Oktober 1685) und eine neue Heimat. Sie
brachten nicht nur Geld ins Land, sondern handwerkliche Fertigkeiten, die im
Agrarstaat des brandenburgischen Landes noch unbekannt waren. Das Potsdamer
Edikt gab Anlass, dass den französischen Flüchtlingen bald pfälzische
folgten. Die Raubzüge Ludwigs XIV. gaben sicherlich dazu den Anstoß, wie auch
die wirtschaftlichen Verhältnisse in der Pfalz. Die Äcker der Landwirte lagen
meist als einzelne Flecken zerstreut in der Gemarkung der Dörfer und waren so
schwer zu bewirtschaften. Und der Raubkrieg zerstörte sinnlos unzählige Dörfer
und Städte. Neben Heidelberg, dessen Schlossruine Denkmal dieses Krieges ist,
wurde besonders das wirtschaftlich blühende Mannheim vernichtet. Viele
Mannheimer entschlossen sich daher zur Auswanderung. Es lag nahe, nach
Kurbrandenburg zu schauen, dessen reformierter Landesherr Friedrich Wilhelm
durch das Potsdamer Edikt den
Hugenotten Schutz und Privilegien zugesichert hatte. Dieselben Privilegien sagte
Friedrich III., der spätere König Friedrich I. in Preußen, im Patent vom 25.
Mai 1689 den Mannheimer Abgeordneten zu.
Magdeburg
hatte sich von der Verwüstung durch Tilly im Jahre 1631 noch nicht völlig
erholt und bot ausreichend Platz für neuzugründende Kolonien. Weitere Pfälzerkolonien
deutsch-reformierter entstanden in Kurbrandenburg, der Altmark und Pommern. Die
meisten dieser Kolonisten waren Stadtbürger und kamen aus einer gehobenen
Lebenshaltung wie auch die Hugenotten und brachten mancherlei Anregung für das
Handwerk wie auch für Künste und Wissenschaft ins Land. In einigen Orten
bildeten die Kolonisten beider Herkunftsländer mit gleichem Glauben eine
Gemeinde. König Friedrich Wilhelm I., der Soldatenkönig, gab diesem
Zusammenschluss die gesetzliche Grundlage in einer Verordnung vom 29.2.1720.
Dort heisst es: „Auch wollen Se. Maj. , dass sie mit allen anderen Refugies,
welche der Religion halber entweder aus der Schweiz oder aus der Pfalz oder
irgend einem anderen Lande, woher es auch sein mag, anhere kommen und mit
vorgesagten Franzosen ein Korps formieren, auf gleichem Fuße. gehalten werden.
“Aber es kamen auch in kleinen Trupps Pfälzer vom Lande, die wünschten, mit
den Privilegien der Kolonisten als Landwirte angesetzt zu werden. Als nach dem
1.Schlesischen Krieg sich der Ruhm Friedrichs des Großen verbreitete, erhielt
die Zuwanderung der Pfälzer einen besonderen Auftrieb. Das Land war durch die
Verwüstungen des 30. jährigen Krieges
sehr dünn besiedelt, und der König
gedachte sein Land zu „peuplieren.“
Friedrich
richtete deshalb ein 5. Departement ein, dem er die Aufgabe übertrug, „soviel
Fremde wie möglich ins Land zu ziehen“. Der President in Frankfurt a.M., von Freytag, warb 1741 daraufhin 54 Pfälzerfamilien
an. Diese Familien kamen auf eigene Kosten nach Berlin. Es waren 29 lutherische,
21 reformierte und 4 katholische Familien. Von diesen gingen 18 Familien in die
Heimat zurück. 6 Familien übernahm der Graf zu
Dohna, obwohl adlige Grundherren die Übernahme von Ausländern mit
diesen Privilegien fast grundweg ablehnten.
Nach
dem Ende des 2. Schlesichen Krieges im Jahre 1745 lenkte Friedrich seine
Aufmerksamkeiten auf die Kolonisation seines Landes. Eine Werbebekanntmachung
des Königs vom 7. Januar 1747 sollte Ausländer ins Land holen, die als
Entrepreneure (Unternehmer) das Oderbruch meliorisieren sollten. Dem
Entrepreneur sollten 1000 bis 3000 Morgen Land „erb- und eigentümlich“ übergeben
werden mit der Verpflichtung, die Kultivierung durchzuführen, wobei er einen
Teil selber bewirtschaften, jedoch auf den größeren Teil ausländische
Kolonisten ansetzen sollte.. Von Freytag verbreitete den Aufruf des Königs in
der Pfalz, wo er in Odernheim am Glan im Herzogtum Pfalz-Zweibrücken bekannt
wurde. Dort hatten im Herbst 1746 fünfzehn Familien ihre Anwesen veräußert,
um nach Amerika auszuwandern. Doch der Aufruf des Königs veranlasste sie, zwei
Abgesandte, Friedrich Werger und Veit Port, zu Freytag nach Frankfurt zu
schicken. Dieser hatte Zweifel, dass sie sich als Entrepreneure eignen würden
und sandte sie nach Berlin, wo sie dem König vorgestellt wurden. Der König war
anderer Auffassung als Freytag und gab ihnen eine schriftliche
Zusicherung, sie als Kolonisten anzunehmen. Diese ist vom 4. März 1747
datiert und soll hier wiedergegeben werden, da sie bereits die Privilegien
aufzeigt, die der König den Kolonisten zusagte.
„Nachdem
S.K.Maj. in Preußen, unser Allergnädigster König und Herr, aus dem
alleruntertänigsten Bericht dero Kriegs-Rat von Freytag a.c. vernommen, welcher
Gestalt einige Familien, bestehend aus Bauers- und Ackersleuten, sich aus dem
Herzogtum Zweibrücken in Dero Königlichen Landen, niederzulassen entschlossen
seyen, sich auch dieserhalb bereits 2 Deputierte von Odernheim am Glan aus dem
Zweibrückschen, namens Friedrich Werger und Veit Port, allhier gemeldet und
angezeigt haben, wie nicht nur anjetzo ihrer 15 Familien sich sogleich mit ihrem
Vermögen anhers begeben wollen, sondern ihnen auch eine weit stärkere Anzahl
mit nächstem anhero folgen dürften, daferne S.K.Maj. selbige in Dero Allerhöchsten
Schutz auf- und anzunehmen, auch ihnen zu ihrem Etablissement Dero Königliche
Gnad- und Hilfe angedeihen zu lassen geruhen möchten, so haben Allerhöchst
gedachte S.K.Maj. gemeldeten Zweibrückschen Deputierten nicht allein die mündliche
Allergnädigste Versicherung erteilen, sondern auch solche hiermit nochmals
schriftlich wiederholen wollen; wie sie gedachte 15 Familien als auch alle übrigen,
welche sich aus dem Herzogtum Zweibrücken und sonsten in Dero Königlichen
Landen niederzulassen gesonnen, in Dero Königliche Allerhöchte Protection
nicht nur aufnehmen, ihnen annoch auch besonders folgende Beneficio zu ihrem
hiesigen Etablissement Allergnädigst angedeihen lassen wollen und zwar
dergestalt, dass
1.
erwähnte 15 Familien auf Sr. K. Majestät Kosten von Odernheim a. Glan bis zu
dem Orte ihres hiesigen Etablissements transportiert und ihnen sowohl auf der
Reise, als auch bis sie allhier in Arbeit und ihr Brot zu erwerben im Stande
gesetzet werden, die nötigen Verpflegungsgelder gereichet und dieserhalb auf
jeden Wirt täglich 4 Silbergroschen, auf jede Frau 3, auf jedes Kind 2, auf
jeden Knecht 3 und auf jede Magd 2 Silbergroschen gezahlet werden sollen, als
weshalb der Kriegs-Rat von Freytag zu Frankfurt am Main bereits gemessenen
Befehl erhalten hat.
2.
Sobald nun gemeldete Familien allhier angekommen, sollen sie nicht nur bei
Umwallung der Oder gegen accordmäßige bare Bezahlung zur Handarbeit, um ihre
Subsistenz zu erwerben, mitgebrauchet, sondern ihnen auch, wenn solche Umwallung
völlig zu Stande gebracht sein wird, auf jede Familie ein gewisses Stück Acker
und Wiese zu ihrem und der Ihrigen Unterhalt unentgeltlich eingegeben, ihnen
solches auch gegen Entrichtung der landesüblichen Onera erb- und eigentümlich
auf ihre Kinder und Nachkommen verschrieben werden, wobei sie dann
3.
sowohl vor sich und ihre Söhne und Knechte etc, von aller Werb- und
Enrollierung zu Kriegsdiensten gänzlich und zu allen Zeiten eximiert, auch
dawider Königlich geschützt und mainteniret werden sollen. Desgleichen sollen
sie auch
4.
sich nicht nur des freien und ungekränkten Religions-Exercitii zu erfreuen
haben, sondern ihnen auch zur Information ihrer Kinder ein eigener Schulmeister
auf Sr. K. Maj. Kosten gehalten, gemeldete Familien auch an solchen Orten
angesetzt werden, wo sie ihren Gottesdienst in der Nähe abwarten können.
Übrigens
deklarieren S.K.Maj. hiermit und Kraft dieses zugleich Allergnädigst und
eigentlich, wie nicht nur erwähnten 15 Familien, sondern allen denen übrigen,
welche sich in Dero Königlichen Landen aus dem Zweibrückschen und sonsten
niederlassen werden, dafern es arbeitsame Leute und sich sonst ehrlich zu ernähren
willens und im Stande sind, so nicht Bettler, sondern wenigstens zu ihrem
hiesigen Anfange etwas Vermögen mitbringen, eben dieselbe Königliche Gnade,
Schutz und Hilfe angedeihen lassen.
Urkundlich mit Sr.K.Maj. höchst eigenhändiger Unterschrift und eingedrücktem Insiegel. So geschehen und gegeben
Berlin,
den 4. Marty 1747
Friedrich.“
Nachdem
Werger und Port mit dieser guten Botschaft wieder in der Pfalz waren, stieg die
Zahl der Auswanderungswilligen von Tag zu Tag. Freytag bemühte sich sehr in
seiner rührigen Art um Ausreisewillige und wurde von einem verkrachten
Theologen aus Schweinfurt, dem Kommissar Mieling in seiner Werbetätigkeit überboten.
Letzterer veranlasste über zwei weitere Werber Ludwig Hartmuth und Wilhelm
Schneider, dass die Werbung in die Residenz des Wild- und Rheingrafen
Gaugrehweiler verbreitet wurde.
Der
Schultze Kasimir Beyer von Odernheim setzte von dieser Werbetätigkeit und
Bereitschaft zur Ausreise den Oberamtmann von Bentheim in Meisenheim in
Kenntnis, der Werger und Port verhaften liess. Der Werbeerlass Friedrichs vom
7.1.1747 sowie die Zusicherungen des Königs vom 4.3.1747 wurden ihnen
abgenommen. Werger, der bald wieder frei kam, reiste mit 17 Familien aus
Odernheim über Frankfurt weiter nach Berlin, wo er im Mai 1747 ankam. Unter
besonders günstigen Bedingungen wurde diesen Familien ein Gebiet im Amte Köpenick
angewiesen, wo sie die Siedlung Müggelheim errichteten, die heute zu Berlin gehört.
Diese
Auswanderungsbewegung hatte im Herzogtum Zweibrücken bedeutendes Aufsehen
erregt, so dass die Landesregierung Verordnungen gegen die Emigrationssucht
erließ. Aber dieses Vorgehen hatte keinen Erfolg. Dem Odernheimer Vortrupp
folgte unter der Führung von Mieling ein Transport von 47 Familien, der am 20.
Juni 1747 in Berlin ankam. Die Neuankömmlinge schilderten die Drangsalierungen
in ihrer alten Heimat und beklagten sich über die nach ihrer Meinung zu Unrecht
erhobenen Abschoßgebühren. Die Aussagen dieser Neuankömmlinge veranlassten
Friedrich, am 21. Juli 1747 einen Brief an seinen „Durchlauchtigsten Fürst,
freundlich lieber Vetter“, den Herzog Johann Chrsitian IV. von Pfalz-Zweibrücken
zu senden, in dem Friedrich bei aller Höflichkeit sein Missfallen über die
Behandlung der Emigranten ausdrückt. Die Bemühungen der Zweibrücker zeigten
keinen Erfolg.
Wellenartig
verbreitete sich der Entschluss zur Auswanderung über die Grenze des Zweibrücker
Landes und ergriff auch die banachbarte Kurpfalz. Es bildeten sich kleine
Gruppen, die ihre kleine Habe auf dem Rücken trugen oder mit einer Schubkarre
transportierten. Manche hatten auch Pferd
und Wagen, auf dem kleine Kinder und schwache Personen Platz fanden. Sie zogen
nach Frankfurt, wo sie Freytag in Gruppen zum Weitertransport nach Berlin
zusammenstellte. Die Auswanderer konnten wählen, ob sie die im Patent
versicherten Tagegelder oder Meilengelder erhalten wollten. In wochenlanger
Reise ging der Weg über Eisenach nach Berlin. Es waren insgesamt sechs
Transporte, bei denen 36 Personen den Strapazen der Reise nicht gewachsen waren
und starben. Aber auch sechs Paare wurden auf der Reise vom Reisemarschall Dorn
verheiratet. Vom Juni 1747 bis zum November kamen in sechs Transporten 265
Familien in Berlin an, wobei die vorweg gekommenen 17 Familien aus Odernheim
nicht mitgerechnet sind. Die 282 Familien zählten zu Beginn der Reise 1257
Personen, von denen 36 unterwegs verstorben waren. Die sechs Transportlisten
sind im Archiv vorhanden und geben uns Auskunft über die Herkunftsorte, sowie
über das Alter der Personen und den Berufen. Diese Listen werde ich bei der
ersten Wirtsliste von Fahlenwerder zur Ergänzung heranziehen.
Etwa
zwei Drittel aller Kolonisten waren Ackersleute. Die anderen Handwerker gaben
jedoch an, dass sie Ackerbau betrieben hätten, um auch Land zu bekommen. Auch
war das mitgebrachte Vermögen nicht sehr groß, so dass eine Ansetzung auf
eigene Kosten kaum möglich war. Die 265 Familien der sechs Transporte brachten
zusammen ein Vermögen von 19976 Gulden in bar mit und hatten nach ihren Angaben
in ihrer alten Heimat noch 8643 Gulden Außenstände zurückgelassen.
Die
Verwendung der Pfälzer als Arbeitskräfte bei den Oderbrucharbeiten war nicht möglich,
da das Projekt noch nicht gediehen war. Auch waren sie nicht so kapitalkräftig,
dass sie als Entrepreneure oder Kollektiv-Entrepreneure in Betracht kamen. So
musste versucht werden, sie als Kolonisten auf dem Lande anzusiedeln. Diese
Ansetzung musste nun vom Generaldirektorium durchgeführt werden, nachdem das 5.
Departement mit der Herbeischaffung der Kolonisten seine Aufgabe erfüllt hatte.
Als Ansetzungsgebiete kamen Pommern und die Neumark in Betracht. Und am 10.
August 1747 erging eine Kabinettsorder über die Methode und die Finanzierung
der zu gründenden Kolonien.
Neben
den Kolonien z.B. in Pommern im Amte Friedrichswalde, wie Groß- und
Klein-Christinenberg, Groß- und Klein-Sophienthal sowie Unter-, Mittel- und
Obercarlsbach an der Ihna wurde im Amte Karzig die größte Kolonie für die Pfälzer
in der Nähe des gleichzeitig entstehenden Mietzelkanals auf dem fahlen Werder
angelegt. Der für die Gründung der Kolonie zuständige Präsident der Neumärkischen
Kammer von Loeben sah zunächst die Unterbringung von 52 Pfälzerfamilien vor,
die auf Kähnen nach Küstrin gebracht werden sollten. Das Siedlungsgebiet
bestand aus unkultivierten, sumpfigen Wäldern und Büschen und musste gerodet
werden. Für diese Arbeiten - und nicht für Verpflegung der Kolonisten - wurden
1000 Taler aus dem Pfälzeretablissementfond zur Verfügung gestellt. Am 26.
August 1747 konnte der Kammerpräsident das Eintreffen der Pfälzerfamilien in Küstrin
bestätigen. Die Kolonisten wurden bald in der Nähe ihres neuen
Siedlungsgebietes vorläufig bei Bürgern in Soldin untergebracht und
einquartiert. Diese 52 Familien waren alle mit den ersten beiden Transporten in
die neue Heimat gekommen.
Dem
zuerst von der Kammer vorgelegten Ansetzungsplan für 52 Familien stimmte das
Generaldirektorium nicht zu. Die Kolonisten waren auch keineswegs mit den
kleinen Wirtschaften, die sie erhalten sollten, einverstanden. Sie beklagten
sich, dass sie nur 20 magdeburgische Morgen zu jedem Hofe erhalten sollten. Es wären
ihnen aber zwei Hufe = 60 Morgen Land versprochen worden. Um diesen Ansprüchen
halbwegs zu genügen, entschloss sich die Kammer, ein an den fahlen Werder
angrenzendes Gebiet, den sogenannten Dicken Bruch, als Siedlungsfläche
hinzuzunehmen und 59 Familien
anzusetzen. Inzwischen hatte auch am 8. September von Loeben berichtet, dass zu
den 52 Familien noch zwei weitere hinzugekommen seien und sie seien alle in
Soldin untergebracht worden. Von Loeben machte nun zwei Vorschläge für die
Verteilung des Landes. Der erste sah die Ansetzung von 89 Kolonisten vor, während
der zweite 59 Wirte vorsah. Für den zweiten entschied sich Friedrich und befahl
am 6. Oktober, die Siedlung nun baldmöglichst zustande zu bringen.
Die
neue Berechnung für die Landverteilung sah folgendermaßen aus:
| 1) | Auf dem Fahlenwerder | |||||
| dem Prediger als Dienstacker frei | 60 | Morgen | ||||
| dem Schulzen aus besonderen Dienstacker | 10 | Morgen | ||||
| dem Oberamtmann Horn als Entschädigung | 1 | Morgen | ||||
| für den durch seine Wiese gezogenen Kanal | ||||||
| dem Krüger | 18 | Morgen |
129 |
Ruten | ||
| den 59 Wirten jedem eine Hufe | 1770 | Morgen | ||||
| 2) | In dem Dicken Bruch | |||||
| dem Prediger frei zu überlassen | 30 | Morgen | ||||
| dem Schulzen frei | 5 | Morgen | ||||
| dem Krüger | 19 | Morgen | 90 | Ruten | ||
| den 59 Wirten jedem 12 ½ Morgen | 737 | Morgen | 90 | Ruten | ||
| zusammen | 2651 | Morgen | 129 | Ruten | ||
| Als Kosten wurden veranschlagt: | ||||||
| 1. | Für die Einrichtung von 59 Bauernöfen | 12698 | Taler | 2 Sgr. | 4 Pf. | |
| 2. | Für Predigerhaus und Wirtschaft | 692 | Taler | 20 Sgr. | ||
| 3. | Für Kirche mit Glocke und Uhr | 1510 | Taler | 15 Sgr. | 2 Pf. | |
| 4. | Für Krug mit Stall | 413 | Taler | 2 Sgr. | 3 Pf. | |
| 5. | für das Roden von 2651 Morgen Wald je 5 Taler | 13255 | Taler | |||
| 6. | Für Entwässerungsgräben | 1500 | Taler | |||
| zusammen | 30069 | Taler | 15 Sgr. | 9 Pf. | ||
Das
Einkommen aus der Kolonie wurde nach Ablauf von vier Freijahren mit 1870 Talern,
23 Sgr. und 6 Pf. veranschlagt, wobei der Erbzins für jeden Morgen Acker mit 16
Sgr., für jeden Morgen Wiesen mit 12 Sgr. angesetzt war. Dieser Anschlag fand
die Genehmigung des Königs. Durch die Zwänge der Verhältnisse mussten diese
Ansätze doch in den späteren Jahren abgeändert werden.
Als
sich dann bei der endgültigen Vermessung herausstellte, dass mehr Acker
vorhanden war, als zuerst angenommen, wurde die Anzahl der anzusetzenden
Familien auf 65 erhöht. Wenn auch der genaue Anlageplan noch nicht feststand,
so konnte doch mit den Rodungen begonnen werden. Das unter Kultur zu nehmende
Land war mit starken Buchen bewachsen, für dessen Holz in dieser Menge keine
Verwendung vorlag. Die Rodung war schwierig und zeitraubend. Das überflüssige
Holz wurde um kostenaufwendige Transporte mit Fuhrwerken zu vermeiden, auf dem
nun schon vorhandenen Mietzelkanal abgeflößt. Ein parallel zur Dorfstraße in
der oberen Linie anzulegender Graben, der zum Mietzelkanal führen sollte,
konnte dazu gute Verwendung finden.
Am
11. Januar 1748 vereinbarte ein Beauftragter der Kammer im Amtshaus zu Karzig
die Ansetzungsbedingungen für die Pfälzer und nahm sie für den neuen
Landesherrn in Eidespflicht. Drei Pfälzer - zwei verheiratete und ein lediger -
waren bereits davon gegangen. Bei der Verteilung der Lose wurden für sie jedoch
zwei Lose freigelassen, um sie zu berücksichtigen, wenn sie sich besännen, zurückzukehren
und Abbitte leisteten. Schon jetzt bestellte die Behörde zum Schulzen Adolf
Mannweiler, zu Gerichtleuten Adam Bergeler, Joh. Weidehoff, Joh. Loth und Johl
Pfeil sen. Die Kolonisten erklärten sich mit vier Freijahren und mit dem im
Anschlage vorgesehenen Erbzinssätzen einverstanden. Von Naturaldiensten und
Fuhrenleistungen sollten sie für ewige Zeiten befreit sein, eine Vergünstigung,
die ihnen der Verhandlungsleiter nachdrücklichst zum Bewusstsein brachte mit
der Ermahnung, hierfür ganz besonders dankbar zu sein und sich zu befleißigen,
reger als bisher sich an den Rodungsarbeiten gegen einen Tagelohn von 4 Sgr. zu
beteiligen. Denn die Obrigkeit war mit der geleisteten Arbeit nicht zufrieden
und wünschte, dass die Arbeiten zügiger vorangingen. Daher wurde der bisher
bei Arbeiten am Kanal beschäftigte Christian Hübner beauftragt, die
Rodungsarbeiten zu beaufsichtigen und zu leiten. Nach seinen Anweisungen hätten
sich alle auf das accurateste zu richten.
Die
Weiträumigkeit des Siedlungsgebietes machte es unmöglich, hier wie bei den
sonstigen Pfälzerkolonien eine geschlossene Dorfanlage zu schaffen. Weite Wege
würden die Bewirtschaftung erschweren. Deshalb wurde die Kolonie nach holländischer
Art als auseinandergezogenes Streudorf angelegt. Einem jedem sollte sein Acker
und Wiesenwuchs gleich hinter seinem Hause angewiesen werden. Diese Anordnung
bestimmt die Anlage des Ortes mit den weit auseinander gezogenen Höfen an der
etwa 6 km langen Dorfstraße.
Im
Sommer 1748 bezogen die Kolonisten die ihnen durch Los zugefallenen Wirtschaften
und nahmen bald die Herbstbestellung auf, obgleich noch rund 1000 Morgen
gerodetes Land mit etwa 2500 Klafter Holz besetzt waren. Entgegen dem Anschlag
wurde von der sofortigen Schaffung einer Predigerstelle abgesehen. Friedrich
hatte am 13. August 1748 entgegen seiner früheren Absicht angeordnet, dass zunächst
keine Prediger bestellt werden sollen. Die reformierten Familien sollten von dem
reformierten Prediger in Soldin betraut und der Gottesdienst für die Lutheraner
von dem brüggischen Prediger wahrgenommen werden. Damit ergab sich die Möglichkeit,
durch Verwendung des ausgewiesenen Pfarrackers zwei weitere Kolonistenstellen
als sogenannte Kirchenkolonistenhöfe einzurichten, so dass die Gesamtzahl der
Wirte auf 67 stieg. 48 von diesen lagen in einer Gruppe vereinigt in der oberen
Linie, die übrigen 19, etwas besser ausgestattet, in der unteren Linie. Die
westlich von beiden gelegenen 24 Höfe in der mittleren Linie entstanden erst später.Auch
die Bezeichnung „Mittlere Linie“ gab es zum Anfang nicht. Sie entstand später.
Solange
die Familien in Soldin untergebracht waren, musste für die Frauen und Kinder
ein „Deputat“ entrichtet werden. Und auch die Wirtsleute in Soldin erhielten
Miete für die Unterbringung der neuen Siedler. Für die Zeit vom 1. September
1747 bis zum 1. September 1748 wurden 4127 Taler und 3 Sgr. für das Deputat, 94
Taler und 10 Sgr. an die Wirte in Soldin und 2040 Taler für das Brotgetreide
gezahlt. Da diese Kosten seit dem 1. September 1747 gezahlt worden sind, wird
dies der Zeitpunkt sein, an dem die Siedler in ihr neues Siedlungsgebiet
angekommen waren.
Die
veranschlagten Gründungskosten hatten sich infolge der mehrmaligen Änderung
des Planes wesentlich erhöht. Zu dem der ersten Betrage kam der Betrag von 6
261 Taler 13 Sgr. hinzu, der für den Lebensunterhalt und Hausmiete vom 1.
September 1747 bis dahin des nächsten Jahres gezahlt werden musste. Noch immer
fehlten aber Backöfen und Brunnen, auch war die lebende Hofwehr zu vervollständigen
und des weiteren ein Zuschuss zum Bau von Kirche und Schule erforderlich. Alle
diese Kosten eingerechnet ergaben einen Gesamtbetrag von 39 893 Talern für die
Gründung der Kolonie.
Die
erste Kolonistenliste wurde am 17. Januar 1750 der Kriegs- und Domänenkammer
eingereicht. Diese Liste ist das erste vollständige Namensverzeichnis der in
Fahlenwerder angesetzten Familien. Sofern die Kolonisten mit den 6 Transporten
gekommen waren, können aus diesen Listen die Herkunftsorte, das Alter der
Wirte, die Anzahl der Kinder und ihr Alter, die Berufe und die Vermögensverhältnisse
entnommen werden. Diese Angaben entsprechen aber den Verhältnissen von 1747 und
nicht denen von 1750. In der folgenden Liste werden die 67 Wirte aufgeführt mit
ihrem Alter, ihrem Familienstand und mit den Kindern. Hinter der Anzahl der
Kinder ist ihr Alter angegeben. Das Alter der Söhne steht in eckigen [ ]
Klammern und das der Töchter in runden ( ) Klammern. In der Zeit zwischen 1747
und 1750 haben sich infolge von Trauungen, Geburten und Sterbefälle die
Familienverhältnisse geändert. Sind Änderungen eingetreten, so wird in der
dritten Zeile die Zahl der Kinder nach dem Stand des Jahres 1750 auch angegeben.
Die römische Ziffer gibt die Nummer des Transportes und dahinter die arabische
Ziffer die laufende Nummer in der Transportliste an. In der Liste des 2.
Transportes werden am Ende 8 Familien aufgeführt, die aus Rüdigheim besonders
angekommen sind. Sie sind mit „Erg.“ gekennenzeichnet. 9 unverheiratete
Personen werden am Ende der 4. Transportliste aufgelistet, von denen jedoch 8
zum ersten Transport gehörten. Dazu gehört die Nr. 43.
Die
Namen werden in den verschiedenen Listen unterschiedlich geschrieben. Denn die
Schreiber haben nach mündlichen Angaben die Namen aufgeschrieben und durch die
pfälzische Mundart wird sich mancher Fehler eingeschlichen haben. In der
folgenden Liste sind die Schreibweisen den Transportlisten von 1747 entnommen,
die sehr deutlich geschrieben sind. Die Liste von 1750 führt alle 67 Wirte in
der Reihenfolge der Nummern ihrer Höfe auf:
| Name | Alter | Transport-Nr. | Beruf | Vermögen in Gulden | ||
| Anzahl Kinder | Herkunft | bar | zu erw. | |||
| Alter [männl.] (weibl.) | ||||||
|
|
||||||
| 1. | Schulze Adolph Mannweiler | 44 verh. | I, 31 | Ackersmann |
50 |
- |
| 4 [20, 14, 8, 3] 1 (1) | aus Breitenheim, Pf.-Zw. | |||||
| 2. | Johann Lotz | 41 verh. | II, Erg. 2 | Ackersmann | 100 | 100 |
| 1 [2] 1 (3) | aus Rüdigheim (Hanau) | |||||
| 2 1 | ||||||
| 3. | Joh. Pfeil sen. | 40 verh. | I, 30 | Ackersmann | 20 | - |
| 3 [19, 12, 8] 1 (15) | aus Meisenheim am Glan | |||||
| 3 3 | ||||||
| 4. | Adam Bergeler | 39 verh. | II, 32 | Ackersmann | 100 | - |
| 5 [15, 11] 2 (20, 8) | aus Rothselberg, Kurpfalz | |||||
| 2 1 | ||||||
| 5. | Johann Weidehoff | 34 verh. | I, 12 | Ackersmann | 30 | - |
| 2 [14, 4] 3 (22, 18, 4) | aus Neukirchen, Kurpfalz | |||||
| 2 2 | ||||||
| 6. | Philipp Heck | 42 verh. | II, Erg. 1 | Leineweber | 150 | - |
| 1 [19] 2 (20, 10) | aus Rüdigheim (Hanau) | |||||
| 1 1 | ||||||
| 7. | Michael Hensel | 51 Witwer | II, Erg. 3 | Ackersmann | 150 | - |
| 2 [19, 13] 2 (21, 10) | aus Rüdigheim (Hanau) | |||||
| 1 1 | ||||||
| 8. | Johannes Kollmann | 41 verh. | II, Erg. 4 | Ackersmann | 100 | - |
| 1 [13] 3 (7, 5, 1 ½) | aus Rüdigheim (Hanau) | |||||
| 9. | Johannes Ripp | 43 verh. | II, Erg. 5 | Ackersmann | 50 | - |
| - 1 (12) | aus Rüdigheim (Hanau) | |||||
| 10. | Conrad Schäffer | 42 verh. | II, Erg. 6 | Ackersmann | 100 | - |
| 2 [18, 3] 2 (11, 5) | aus Rüdigheim | |||||
| 11. | Michael Winckel | 38 verh. | IV, 3 | Schuster | 100 | - |
| 2 [10, 4] 2 (7, 1) | aus dem Amte Alten-Simmern | |||||
| 3 2 | ||||||
| 12. | Valentin Rauch | 54 verh. | I, 1 | Ackersmann | 200 | - |
| 4 [18, 16, 5, 2] 1 (20) | aus Odernheim/Glan | |||||
| 3 - | ||||||
| 13. | Peter Wickert | 30 verh. | I, 2 | Rademacher | 90 | - |
| 2 [4, 2] 2 (7, 1) | aus Odernheim/Glan | |||||
| 2 1 | ||||||
| 14. | Reinhard Rauch | 35 verh. | I, 3 | Ackersmann | 100 | - |
| 2 [7, 4] 1 (6) | aus Odernheim/Glan | |||||
| 15. | Georg Wendel | 30 verh. | I, 4 | Ackersmann | 50 | - |
| mit Schwiegermutter | aus Odernheim/Glan | |||||
| 1 - | ||||||
| 16. | Peter Wagner | 31 verh. | II, 44 | Müller | 30 | - |
| - - | aus Röllbach, rittschaftl. | |||||
| 4 3 | ||||||
| 17. | Jacob Decker | 52 verh. | I, 6 | Ackersmann | 80 | - |
| 2 [13, 7] 3 (24, 21, 16) | aus Odernheim | |||||
| 2 1 | ||||||
| 18. | Philipp Heinrich Rauch | 46 verh. | I, 7 | Ackersmann | 20 | - |
| 1 [18] | aus Odernheim | |||||
| 19. | Peter Rauch | 26 verh. | I, 8 | Ackermann | 33 | - |
| 1 [1 ½] | aus Odernheim | |||||
| 2 - | ||||||
| 20. | Christian Hemd | 20 verh. | I, 9 | Ackersmann | 20 | - |
| Vater: Joh. Nicol. Hemd | ist auf der Reise verstorben | |||||
| Die Witwe hat zwei Söhne | ||||||
| 2 [20, 9] | aus Odernheim | |||||
| 1 | ||||||
| 21. | Joh. Pfeil jun. | 21 verh., als Kind Nr. 3 | Ackersmann | - | - | |
| 1 | aus Meisenheim | |||||
| 22. | Johann Jacob Böttcher | 22 verh. | I, 10 | Ackersmann | 60 | - |
| 1 - | aus Sobernheim | |||||
| 23. | Philipp Fröhlich | 36 verh. | I, 11 | Leineweber | 50 | - |
| 2 [8, 3] 3 (14, 6, ½) | aus Neukirchen | |||||
| 2 4 | ||||||
| 24. | Heinrich Edenborn | 36 verh. | I, 15 | Ackersmann | 30 | 100 |
| 2 [13, 8] 3 (16, 14, 8 Tg.) | aus Duchroth, Pf.-Zw. | |||||
| 25. | Peter Schmitt | 23 verh. | I, 18 | Ackersmann | 100 | 50 |
| - - | aus Laubersheim | |||||
| 1 - | ||||||
| 26. | Heinrich Bettenheim | 44 verh. | I, 19 | Ackersmann | 50 | - |
| 1 [18] | aus Meisenheim | |||||
| 27. | Mark Carbe (Korbi) | 32 verh. | I, 20 | Schuster | 50 | - |
| 1 [6] 2 (4, 1 ½) | aus Meisenheim | |||||
| 2 1 | ||||||
| 28. | Jacob (Heinrich) Lenz | 38 verh. | Schuster | 50 | - | |
| 2 [11, 3] 5 (15, 13, 9, 7, 5) | aus Herrschaft Warschberg? | I, 43 | ||||
| 1 1 | ||||||
| 29. | Herrmann Fellinger | 50 verh. | I, 23 | Ackersmann | 200 | - |
| 1 [14] 2 (10, 5) | aus Lindscheid | |||||
| 30. | Joh. Nicol. Fellinger | 20 verh. | I, 24 | Ackersmann | 400 | - |
| - - | Sohn der vorigen | |||||
| 1 - | ||||||
| 31. | Leonhard Horn | 27 verh. | I, 27 | Schuster | 60 | - |
| 1 [7] - | von Pferdsfeld, Pf.-Zw. | |||||
| 2 - | ||||||
| 32. | Caspar Zimmer | 37 verh. | I, 28 | Schuster | 60 | - |
| 2 [8, 7] 2 (10, 1 ½) | aus Hefersweiler | |||||
| 33. | Philipp Eckstein | 33 verh. | I, 33 | Tagelöhner | 30 | - |
| 1 [3] | aus Kusel | |||||
| 34. | Wilhelm Bartelmee | 26 verh. | I, 36 | Ackersmann | 50 | - |
| 1 (11 Tage) | aus Desloch | |||||
| 35. | George Meiß | 38 | I, 37 | Tagelöhner | 60 | - |
| - 1 (9) | aus Desloch | |||||
| 36. | Anton Gräff | 57 Witwer | I, 38 | Ackersmann | 100 | - |
| 3 [17, 14, 8] | aus Hüffelsheim | |||||
| 2 1 | ||||||
| 37. | Jürg Adam Feickert | 28 verh. | I, 39 | Ackersmann | 100 | - |
| - - | aus Jeckenbach | |||||
| 1 - | ||||||
| 38. | Simon Schmidt | 35 verh. | II, 12 | Maurer | - | 100 |
| 1 [5] 2 (9, 7) | aus Sötern | |||||
| 2 2 | ||||||
| 39. | Conrad Pfeil | 42 verh. | II, 13 | Müller | 30 | - |
| - - | aus Büdingen, isenburgisch | |||||
| - - | ||||||
| 40. | Peter Karg | 40 verh. | II, 28 | Ackersmann | 100 | - |
| 1 [2] 4 (13, 10, 7, 5) | aus Olsbrücken, Kurpfalz | |||||
| - 4 | ||||||
| 41. | Joh. Schreiber sen. | 48 verh. | II, 34 | Schumacher | 70 | - |
| 2 [18, 15] 2 (8, 5) | aus Katzweiler | |||||
| 42. | Philipp Schmid | 40 verh. | II, 46 | Leineweber | 70 | - |
| 2 [12, 8] 1 (10) | aus Mittelbuchen, hanauisch | |||||
| 2 2 | ||||||
| 43. | Joh. Nicol. Jacobi | 20 ledig | IV, Erg. 8 | Ackersmann | - | - |
| 7 - | aus Kellenbach, badisch | |||||
| 44. | Joh. Georg Grabe | 47 verh. | III, 15 | Schmied | 160 | - |
| 1 [14] 2 (20, 11) | aus Veldenz, Kurpfalz | |||||
| 45. | Joh. Melchior Backes | 52 verh. | III, 16 | Ackersmann | 100 | - |
| 3 [15, 7, 5] 2 (20, 10) | aus Veldenz | |||||
| 46. | Johannes Raab | 44 verh. | III, 23 | Müller | 150 | - |
| - - | aus Kaiserslauten | |||||
| 2 - | ||||||
| 47. | Georg Neu | 44 verh. | II, 29 | Ackersmann | 30 | - |
| 1 [9] | aus Dessenheim, Pf.-Zw. | |||||
| 48. | Christian Mannweiler | Sohn von Nr. 1 | I, 31 | Ackersmann | - | - |
| 1 | aus Breitenheim | |||||
| 49. | Samuel Haselberger | - | ||||
| 1 3 | ||||||
| 50. | Conrad Harpach | - | ||||
| 1 - | wahrsch. aus Bösenbach | |||||
| 51. | Paul (Adam) Schuff | 38 verh. | II, 27 | Ackersmann | 60 | - |
| 3 [11, 7, 7 Wo] 2 (13, 4) | aus Olsbrücken, Kurpfalz | |||||
| 52. | Peter May | 40 verh. | II, 30 | Ackersmann | 150 | - |
| 3 [16, 11, 9] | aus Crambach | |||||
| 53. | Peter Schäffer | 32 verh. | II, 31 | Ackersmann | 30 | |
| - 2 (3, 2) | aus Jeckenbach | |||||
| - 1 | ||||||
| 54. | Jacob Haan | 35 verh. | II, 35 | Ackersmann | 200 | - |
| 3 [18, 13, 9] 2 (8, 5) | aus Kaulbach | |||||
| 2 2 | ||||||
| 55. | Nicol Weber | 42 verh. | II, 24 | Ackersmann | - | - |
| 3 [6] 5 (15, 13, 11, 9, 1) | aus Hühnerscharr | |||||
| 56. | Adam Scheer | 26 verh. | II, 42 | Ackersmann | 50 | - |
| 1 [3] - | aus Hefersweiler | |||||
| 57. | Michael Herlemann | 43 verh. | Ackersmann | 50 | 600 | |
| 4 [18, 15, 9, ¾] 2 (13, 10) | aus Obersulzbach | III, 14 | ||||
| 58. | Nickel Hensel | 25 | Ackersmann | ? | ? | |
| 2 | aus Rüdigheim | |||||
| 59. | Peter Decker | Sohn von Nr. 17 | ||||
| 60. | Heinrich Böß | 29 verh. | II, 17 | Tagelöhner | 60 | - |
| 2 [8, 4] 1 (11) | aus Mehlbach bei Katzweiler | |||||
| 1 2 | ||||||
| 61. | Phil. Hermann | aus Raibach, Hessen-Darmstadt | ||||
| 62. | Joh. Fr. Krumholtz | Witwer | ||||
| 1 4 | ||||||
| 63. | Wilhelm Harpach | |||||
| 1 | wahrsch. aus Bösenbach | |||||
| 64. | Peter Langholtz sen. | Vater und Sohn wahrscheinlich bereits 1741 aus dem Oberamt Guttenberg eingewandert | ||||
| - 2 | ||||||
| 65. | Peter Langholtz jun. | |||||
| 1 - | ||||||
| 66. | Peter Schmidt | 27 | ||||
| 1 - | aus Waldböckelheim | |||||
| 67. | Joh. Schreiber | Sohn von Nr. 41 | ||||
| - 1 | ||||||
Auch
hier waren die Anfangsjahre für die Kolonisten wirtschaftlich recht schwer. Das
Mitgebrachte war für die Einrichtung des Hausstandes verausgabt, die
Landwirtschaft, noch unfertig, brachte auf rohem Boden geringste Ernte.
Viehsterben und Misswuchs verschlimmerten das Übel. So liefen die Freijahre ab,
ohne dass es den Siedlern gelungen war, sich eine ausreichende Existenzgrundlage
zu schaffen. Unter diesen Umständen sah sich das Generaldirektorium genötigt,
dem Antrage der Kammer zuzustimmen, den Kolonisten zwei weitere Freijahre zu gewähren.
Dem Könige suchte die Behörde diese Entscheidung dadurch zugängig zu machen,
dass sie angab, die Kolonie hätte bis dahin bereits 300 Taler und 14 Sgr. an
Getränke und Mahlabgaben eingebracht. Aber der König zeigte sich doch unwillig
darüber, dass die Kammer keine besseren Dispositionen getroffen hatte.
Im
Frühjahr 1750 konnte die Kirche eingeweiht werden. Anfangs wurden die
reformierten Kinder von dem Küster Pierre Courtois, die lutherischen von dem
Pastor Plato aus Hohenwalde unterrichtet, während die wenigen katholischen
Familien von dem Pfarrer in Landsberg betreut wurden.
Aus
dem Kirchenbuch der evangelischen Gemeinde konnte man entnehmen, dass im Siebenjährigen
Krieg von 1756-1763 alle Einwohner von Fahlenwerder während der Besetzung durch
die Russen geflüchtet waren. Aber über den Zeitraum ist offenbar nichts gesagt
worden und heute können wir wegen des Verlustes der Kirchenbücher im 2.
Weltkrieg darüber
Wie
zu befürchten war, besserten sich die Verhältnisse auch nicht während der
beiden weiteren Freijahre, so dass die Erbpacht auch von Trinitatis 1758 ab,
besonders wiederum wegen Misswuchs, nicht gezahlt werden konnte. Die Kolonisten
standen gänzlich vor dem Nichts. Arm, ohne Aussicht mit dem Geernteten sich und
das Vieh durch den Winter zu bringen, ins Land gefallene Feinde in der Nähe,
lebten sie fast ausschließlich von Kartoffeln. Der Versuch des Amtspächters Lüder,
die Zahlungen durch den Landreuter Loth einzutreiben, blieb erfolglos. Lüder
berichtete der Kammer, dass es bei der Armut der Leute unmöglich sei, die Außenstände
heranzubringen. Es sei zu befürchten, dass sie, gequält, die Hofwehr angriffen
oder gar davon gingen. Noch einmal erhielten die Fahlenwerder ein weiteres
Freijahr, auch setzte die Behörde den Pachtsatz je Morgen gleichmäßig für
Acker und Wiesen auf 12 Sgr. herab. Unbedingt aber, so erklärte das
Generaldirektorium bei diesem neuen Zugeständnis, müssten die Leistungen ab
Trinitatis 1757 erfolgen. Aber wiederum waren die Kolonisten nach Ablauf auch
dieses Jahres außerstande, den vollen Betrag zu zahlen. Sie boten, im September
1757 mit militärischer Exekution
bedroht, je Morgen 8 Sgr. an. Die Amtspächterin Lüderin – der Mann scheint
inzwischen verstorben zu sein - nahm diesen Betrag als Abschlagszahlung an und
forderte den Rest innerhalb 8 Tagen. In ihrem Bericht an die Kammer erklärte
die einsichtige Frau, nach ihrer Ansicht wäre von den Schuldnern, solllten sie
nicht sämtlilch ihre Höfe verlassen, ein höherer Betrag nicht einzutreiben.
Die Not der Kriegszeit mag die Behörde hart gemacht haben. Keine persönliche
Vorstellung der Gemeindedeligierten fruchtete. Das Generaldirektorium ordnete am
15. September 1757 an, Schulzen und Gerichtsleute nach Küstrin ins Stockhaus zu
bringen, ja, es drohte, erforderlichenfalls sämtlich Fahlenwerder einsperren zu
lassen. Die Kammer ließ darauf hin, wie sie sagt, der Unparteilichkeit wegen,
die beiden Gerichtsleute Bergeler und Hempf, an sich ordentliche und fleißige
Leute, an Stelle des erkrankten Schulzen Jac. Hahn inhaftieren, beschwerte sie
aber ausdrücklich nicht mit Festungsarbeiten. Als dann aber drei Abgesandte der
Gemeinde, Adam Schufft, Martin Strunk und Joh. Schreiber, bei der Kammer gegen
diese Maßnahmen Einspruch erhoben, nahm sie die Behörde an Stelle der
Gerichtsleute in Haft. Weitgehend setzte sich die Lüderin für ihre
Untergebenen ein, und die Behörde musste sich schließlich mit der Zahlung der
Pacht in der angebotenen Höhe zufrieden geben. Elf Wirte blieben auch mit
diesem Satz weiterhin in Rückstand. Und in den folgenden Jahren scheinen auch
die übrigen Wirte nichts gezahlt zu haben, denn bis Trin. 1760 wuchsen die
gesamten Pachtausstände auf 7570 Taler 3 Sgr. an. Erst nach dem Kriege bahnte
sich eine Besserung der Verhältnisse und damit eine ruhigere wirtschaftliche
Entwicklung der Kolonie an. - Schwierigkeiten machte noch ein Jahrzehnt hindurch
die Klarstellung der Hütungsgerechtsame, besonders im Streit mit den Gemeinden
Staffelde und Hohenwalde. Als dann aber zu Anfang des siebenten Jahrzehnts auch
diese Angelegenheit geregelt war, baten die Fahlenwerder wiederholt um
Ausfertigung der Erbzinsverschreibung und zwar möglichst nach dem Muster der Müggelheimer.
Mit Order vom 9. Oktober 1772 wies der König die Kriegs- und Domänenkammer an,
die Erbverschreibung auszufertigen. Am 24. Mai 1774 wird endllich die
Verschreibung ausgestellt. Sie hat folgenden Wortlaut:
„Erb-Zinß-Verschreibung
für die Fahlenwerdersche Colonisten über 1569 Morgen 64 ? R Land und 1530 Morgen 116 ?
R wiesenwuchs.
Nachdem
die jetzige Besitzer der in Anno 1747 zu Fahlenwerder unter dem Amte Cartzig
angelegte 67 Colonisten-Etablissements, als
1.
Peter Printz, 2. Gottlieb Haase, 3. Hans Gürgen Witte, 4. Valentin Wickert, 5.
Johann Beil, 6. Christian Greff, 7. Philipp Hoffmann, 8. Peter Schmidt, 9.
Heinrich Schmidt, 10. Richard Rauch, 11. Martin Wilcke, 12. Caspar Hoffmann, 13.
Caspar Fickeisen, 14. Gottfried Engel, 15. Johann Nelius, 16. Nicolaus Andler,
17. Johann Adam Geddel, 18. Jacob Bergeler, 19. Gottfried Wichmann, 20. Jacob Bötticher,
21. George Gaenge, 22. Peter Halm, 23. Valentin Geddel, 24. Casdpar Hensel, 25.
Adam Schär, 26. Andreas Hase, 27.
Johann Wancke, 28. Peter Hahn, 29. Johann Ripp, 30. Adam Feickert, 31. Samuel Asselberg,
32. Johann Collmann, 33. Peter Winchel, 34. Peter Winckert, 35. Martin Heindel,
36. Michel Sahr, 37. Wilhelm Helterhoff, 38. Nicolaus Freyler, 39. Johann Benninghaus, 40. Johann Wolffgram, 41.
Peter Weber, 42. Heinrich Böse, 43. Martin Mielitz, 44. Johann Nicolaus Jacobi,
45. Leonhard Berger, 46. August Weidenhoff, 47. Mathias
Jacobi, 48. Mathias Germann, 49. Christian Hempf, 50.
Christian Graby, 51. Michael Greff, 52. Christoph Mannroler, 53. Nicolaus Hensel, 54. Johann
Zimmer, 55. Jacob Herrlemann, 56. Nicolaus Schäffer, 57. Michel Hensel, 58.
Heinrich Bettenheimer, 59. Johann Raabe, 60. Ludwig Senckel, 61. Peter Schmidt,
62. Johann Nicolaus Pergeler, 63. Conrad Schäffer, 64. Marcus Norby, 65.
Philipp Rauch, 66. Martin Strunck,
67. Nicolaus Hertemann.
Bey
der Köngl. Neumärck. Krieges und Domainen Cammer gebührend Ansuchung gethan,
dass ihnen über das einem Jeden zugetheilte Etablissement zu Fahlenwerder eine
General Erb-Verschreibung ausgefertigt werden möchte:
So
ist bis auf Allerhöchste Approbation nach vorgängigerVernehmung gedachter
Colonisten, und nach Maßgabe der, ihnen bey ihrer ersten Aufnahme und
Vereydigung vermöge Protocolli vom 8 ten Jan. 1748 geschehene Zusage, dass
Ihnen mit derer in der Chur Marc bey Cöpenick angesetzten Colonisten gleiche
Privilegia ertheilet werden sollten, was Endes mann den auch der Pfaltz-Zweybrückischen
ColonieMüggelheim bey Cöpenick Verschreibung adhibiret hat, nachstehende Erb
Zins Verschreibung entworfen und vollzogen worden.
1.
Werden
denen anfangs benannten 67 Colonisten zu Fahlenwerder die ihnen von Anfang zu
ihren Etablissement daselbst zugetheilte
Ein
Tausend Fünf Hundert Neun und Sechzig Morgen 64 ?
Ruthen an Landung, Ein Tausend Fünf Hundert und Dreißig Morgen 116 ? Ruthen an Wiesenwachs, beides nach Rheinländischen Maaße, den Morgen
zu 180 ? Ruthen gerechnet, und einen jeden von ihnen
Besonders dasjenige, was Er nach dem Specical-Vermeßung zu seinem Loose und
Etablissement erhalten, nebst denen darauf für einen jeden erbauten gebäuden
an Hauß, Scheune und Stall, Erb und Eigenthümlich, dergestalt und also
hierdurch verschrieben, dass sie solche nach ihren besten Wißen und Verstand
gebrauchen, auch nöthigenfalls, jedoch nicht anders, als mit Genehmigung des
Amts Cartzig wieder verkauffen können und mögen.
2.
Solten
selbige außerdem auf ihren Loosen gesetzten und in nachfolgenden § 6 näher
benandten Zinßen allen und jeden weitere Abgaben und Praestationen, an
Contribution, Verpflegungs- Geldern, Getreyde-Pächten, Diensten, Amts und
Krieges-Fuhren, oder wie solche sonsten Nahmen haben mögen völlig befreyet
seyn. So wie ihnen denn auch:
3.
Zu
denen erforderlichen Raparaturen und Bauten, der zum Behuf ihrer Wirtschaft nötigen
Gebäuden, das Bau-Holtz aus Sr. Königl. Majestaet Forsten, gegen
Eindrittheilige Bezahlung, nach vorgängiger Untersuchung, über die
Nothwendigkeit dergleichen Bauten und Reparaturen verabfolget werden soll,
ingleichen:
4.
Soll
gedachten Colonisten freystehen
Lager- Raff- und Leese- Holtz zu ihrer nötigen Feuerung aus Königl. Forsten zu
holen, wofür einjeder derselbe, jährlich 12 Gr. Holtz-Geld und 1 Gr. 6 Pf.
Stamm Geld an das dortige Amt entrichten muss.
5.
Wird
ihnen zum Ankauf des zum Betrieb ihrer Wirthschafft nöthigen Viehes gleich
anderen Sr. Königl. Majestaet Unterthanen die Zoll Freyheit zugestanden,
dagegen sie aber für das junge Vieh, welches sie außer ihrer Wirtschafft zum
etwaigen Handel an kaufen, den gewöhnlichen Zoll, nach denen jedes mähligen
Zoll-Rollen zu bezahlen schuldig sind.
6.
Mehrerwehnte
Colonisten sind aber hiernächst verbunden und geloben, für die einem jedem
nach der Special Vermessung zu seinen Loose und Etablissement zugetheiilte
Landung und Wiesenwachs, und zwar für jeden Morgen Land jährlich Zwölff
Groschen, und für jeden Morgen Wiesenwachs jährlich Zehn groschen, als einen
beständigen, und niemahls zu erhöhenden Zinß zubezahlen und den gantzen
Betrag davon als von
1569
Morgen 64 ? Ruthen
Land a 12 Gr. mit
784 Rth. 16 Gr.
3 Pf.
und von 1530 Morgen 116 ? Ruthen Wiesenwachs a 10 Gr. mit 637 Rth. 18 Gr. 5 Pf.
und
als in Summa mit
1422 Rth. 10 Gr.
8 Pf.
sage
Eintausend und Vier Hundert Zwey und Zwantzig Thaler 10 gr. 8 Pf. jährlich in
denen geordneten 4 Cassen quartalen an das Amt Cartzig in jedes mahligen guten
Cassen Müntzen richtig und promt abzuführen; und obwohl eigentlich
7.
Beym
Erb-Zinß keine Remission staff finden kan, so sollen dennoch gedachte
Colonisten wenn Sr. Königl. Majestät Allerhöchst selbst, bey großen Unglücks-Fällen,
Krieg, allgemeiner Verheerung, Brand, totalen Misswuchs, Hagel-Schaden und
Vieh-Sterben, denen andrer Königl. Landes Unterthanen, Remission oder
Begnadigungen angedeihen zu laßen allergnädigst geruhen werden, sich derselben
mit zu erfreuen haben; dagegen
8.
Sind
selbige auch schuldig, ihr getränke an Bier und Brandtwein so sie gebrauchen,
bloß vom Amte Cartzig und von keinen andern Orte zu nehmen, so wie sie auch
9.
Verbunden
seyn, ihr Getreide und Brodt, Grütz- und Futter-Korn auf keiner andern, als der
ihnen angewiesenen oder nach erforderten Umständen anzuweisenden Mühle, bey
der, auf das Ausmahlen gesetzten Straaffe abmahlen zu laßen.
10.
Bleiben
mehr besagte Colonisten der Jurisdiction des Justiz-Amtes Cartzig unterworfen, müßen
sich auch in Policey und andern Sachen, die Anordnung und Vorschrift des
mehrgedachten Amts gefallen laßen, dagegen Ihnen jedoch unbenommen ist, sich in
Sachen worinnen Sie graviret zu seyn vermeinen, an die Landes-Collegia, zu deren
Ressort solche Sachen gehören, zu wenden und gleich wie
11.
Ofbenannte
Colonisten überall als getreue und gehorsame Unterthanen ihrem Eyde gemäß
sich zu verhalten angeloben, so werden sie sowohl, als ihre Kinder und
Nachkommen von aller gewaltsamen Werbung befreyet, und soll ihnen sowohl überhaupt
aller Schutz und Hülfe wiederfahren, als auch Sie und ein jeder besonders bey
dem ihm zugetheilten Etablissement, und dieser darüber ertheiilten General
Verschreibung so lange Sie ihrer Seits derselben ein Genüge leisten, überall
geschützet werden.
Deßen
zur Uhr Kund hat die Köngl. Neumärckische Krieges- und Domänen Cammer diese
Erb-Zinß-Verschreibung, unter Ihrer Unterschrift und bey gedruckten Insiegel
nicht nur induplo ausfertigen, sondern auch von sämtlichen mehrgedachten
Colonisten eigenhändig unterschreiben laßen. So geschehen
Cüstrin,
den 24ten May 1774
Friedrich
genehmigte am 9. Juli 1774 diese Fassung, die in Fahlenwerder am 5. August 1774
von den Colonisten unterschrieben wurde.
27
Jahre waren seit der Gründung der Kolonie vergangen, ehe die Erbverschreibungen
ausgestellt worden waren. In dieser Zeit haben viele Veränderungen
stattgefunden. Der Schulze Adolph Mannweiler gab 1764 seinen Hof an den Schmied
Helterhoff ab mit der Begündung, dass er seine große Familie in Fahlenwerder
nicht ernähren könne. Aus denselbem Grund verkauft Johann Schreiber, ein Sohn
des Joh. Schreiber sen. seinen Hof 1770 an einen Polen und erwirbt in Brüsewitz
einen Hof. Diesen verkauft er 1772 und zieht in die neu errichtete Kolonie
Neu-Falkenberg am Madü-See. Hier hat Friedrich seinen lang ersehnten Wunsch
wahrgemacht und durch Ablassung der Madü-See 12 neue Ortschaften gegründet.
Auch der Bruder des Johann Schreiber siedelt sich in Neu-Falkenberg an und in
den weiteren Jahren sind von den 10 Kolonisten-Höfen in diesem Dorf 5 Höfe im
Besitz von Schreiber-Familien und die Hälfte der 70 Dorfbewohner trägt diesen
Namen. Die Familie breitet sich im Pyritzer und Stettiner Raum aus und
wird als Beispiel angeführt, dass es den Pfälzer-Kolonisten trotz aller Mühsal
der ersten Jahre recht gut ergangen sei. In den Kolonien am Madü-See findet man
Namen, die auf die Abstammung von Pfäzern hinweisen. Die angeworbenen
Kolonisten für das Madü-Etablissement sind für sich und ihre Kinder wie die
Pfälzer von Militärdiensten befreit.
Aber
wenden wir uns wieder Fahlenwerder zu. Der siebenjährige Krieg von 1756-1763
hat für unsere Kolonie Nöte gebracht und in dieser Zeit auch für personelle
Veränderungen beigetragen. Die Pfälzer mit allen ihren Nachkommen waren vom
Militärdienst infolge ihrer Privilegien befreit, was für die Bewirtschaftung
der Kolonie von großem Nutzen war. Im Gegensatz dazu wurden durch Anwerbungen
in anderen Teilen Preußens Ortschaften von ihrer männlichen Bevölkerung entblößt.
Jedoch entstand ein Streit am Ende des Jahrhunderts zwischen der Mitlitärbehörde
und den Kolonisten von Fahlenwerder, die sich auf ihre Privilegien beriefen. Am
6. Oktober 1803 wird von den Behörden entschieden, dass nur die 67 Kolonisten,
die eine Erbverschreibung am 24. Mai 1774 erhielten und dort aufgeführt wurden,
und ihre Nachkommen vom Militärdienst befreit sind. Bei Hensel findet sich eine
Liste aus den Jahren 1800-1802, in der Wirte und Hausleute in kantonfreie (nicht
militärpflichtige) und kantonpflichtige aufgeführt sind. Diese Liste zeigt,
dass sich die Pfälzer trotz der vielen Nöte im allgemeinen in den Wirtschaften
gehalten hatten und sie an ihre Nachkommen vererbten. Obwohl die Liste
sehr umfangreich ist, wird sie hier wiedergegeben:
Dieser
kurze Abriss der Gründungsgeschichte unserer Pfälzerkolonie Fahlenwerder
sollte auch sehr ausführlich über die Namen der Kolonisten und ihre Herkunft
berichten. Leider kann der an der Familienforschung Interessierte nicht mehr die
Kirchenbücher heranziehen, die unwiederbringlich verloren sind. Nachkommen der
ersten Kolonisten leben heute in aller Welt und dieser oder jener von ihnen wird
mit Interesse diese Zeilen gelesen haben. Für sie und alle anderen seien die
Akten und Bücher aufgeführt, auf denen die hier wiedergegebene Schilderung der
Gründung der Pfälzerkolonie beruht und entnommen ist.
1)
Otto Gebhard: Friderizianische Pfälzerkolonien in Brandenburg und Pommern,
Stettin 1939
2)
A. Drumm u. A.Zink: Saarpfälzische Kolonisation in Pommern unter Friedrich dem
Großen, Stuttgart o.J.
3)
Dr.Peter Wehrmann: Friedrich der Große als Kolonisator in Pommern. In VI.
Jahresbericht der Geographischen Gesellschaft zu Greifswald, Greifswald 1898
4)
Ernst Gaedke: Die Ablassung der Madü unter Friedrich dem Großen 1770-1774,
Pyritz 1936
5)
Wilhelm Hensel: Die Pfalz-Zweibrückische Kolonie Fahlenwerder im Amte Karzig.
Die Neumark, Jg. 12 (1935) S. 21-37
6)
derselbe: Einwohnerlisten von Fahlenwerder (Kr.Soldin) aus den Jahren 1800 bis
1802
7)
Transportlisten in GStA Berlin, Gen.-Dir Pommern, III. Materien, Zweibrückesche
Colonisten-Sachen Nr. 2 8) Erbverschreibung für Fahlenwerder in:
Brandenburgisches Landeshauptarchiv, Pr.Br.Rep 3 Neumärkische Kriegs- und Domänenkammer
Nr. 562
Anmerkung:
Der
Autor ist daran interessiert, familiengeschichtliche Daten über die Familien
Schreiber und Bettenheim aus Fahlenwerder aus den Jahren 1747 bis 1775 zu
erhalten. Ebenso interessieren Daten der Familien Schreiber aus den Dörfern des
Madue-Etablissements aus den Jahren 1770 bis 1840, insbesondere aus
Neu-Falckenberg und Pyritz. Zuschriften sind erwünscht und es wird aus einer
umfangreichen Sammlung von Schreiber-Familien gern Auskunft erteilt.
Seit 1721 wurde noch nach dem oletzkoische Feldmaß (bei königlichen Bauerngütern) gemessen.
1 Hufe = 30 Morgen
1 Morgen = 300 Ruten
(Quadrat-Ruten)
in heutigem Maß:
1 Q.-R. = 17,3871 m2
1 Morgen = 52,1612 Ar = ca. 1/2
Hektar
1 Hufe = 15,6484 ha
1 Taler = 24 Silbergroschen (Sgr.)
1 Silbergroschen = 12 Pfennig
Wie waren die
Kosten um 1750? (Quelle:
Otto Gebhard: Friderizianische Pfälzerkolonien in Brandenburg und Pommern,
Stettin 1939
| Taler | Groschen | Pfennige | |
| Erbzins (Zahlung jährlich): | |||
| Ackerland (je Morgen 12 Groschen), Ø Fläche eines Hofes in Fahlenwerder = 30 Morgen (von 10 - 4 Morgen), ursprünglich waren 16 Sgr. Erbzins angesetzt |
15 |
|
|
| Wiese (je Morgen 10 Groschen), Ø Fläche eines Hofes in Fahlenwerder = 15 Morgen (von 5 - 22 Morgen), ursprünglich waren 12 Sgr. angesetzt | 6 | 6 |
|
| Holz: | |||
| Brennzins (Holzgeld) | 12 | ||
| Stammgeld | 1 | 6 | |
| Vieh: | |||
| Pferd | 18 | ||
| Ochse | 10 | ||
| Kuh | 8 | ||
| Schwein | 2 | ||
| Schaf | 16 | ||
| Gans | 4 | ||
| Huhn | 1 | ||
| Futtergetreide: (1 Wispel = 24 Scheffel = 1320 Liter; 1 Scheffel = 16 Metzen) | |||
| 1 Scheffel Roggen (= 55 Liter = ca. 35 kg) | 14 | ||
| 1 Scheffel Gerste " " | 12 | ||
| 1 Scheffel Hafer " " | 9 | ||
| Brotgetreide: | |||
| 1 Scheffel Brotkorn | 18 | ||
| Mahlgeld je Scheffel | 3 | ||
| Hofausstattung: | |||
| Wagen | 9 | 14 | |
| Pflug | 8 | 10 | |
| Futterlade mit Messer uns Stahl | 2 | 14 | |
| 1 Paar Siehlen mit Hals und Koppel | 1 | 8 | |
| Großer Kessel | 1 | 8 | |
| Sense | 20 | ||
| Axt | 16 | ||
| Mistforke | 12 | ||
| Beil | 12 | ||
| Handsäge | 8 | ||
| Spaten | 6 | ||
| Torfspaten | 4 | ||
| Schlitten | 16 | ||
| Baukosten und Materialien: | |||
| Haus und Vieh- und Pferdestall (Beispiel von Kolonistendörfern Felchow u. Ihna; 56 Fuß = 17,6 m lang / 34 Fuß = 10,7 m breit; 1 preuß. Fuß = 31,4 m, 12 Fuß = 1 Rute) | |||
| Holz | 163 | 4 | |
| Zimmermann | 41 | ||
| Maurer | 12 | 9 | 4 |
| Maurer-Materialien (1500 Mauersteine, 1 Tonne Kalk | 8 | 4 | 8 |
| Decker | 3 | 3 | |
| 104 Schock Spleiß zu Weißen und Decken a 4 Sgr. | 17 | 8 | |
| Tischler für Fenster, Türen, Treppen u. Dielen | 7 | 20 | |
| Schlosser | 4 | 16 | |
| Glaser für 4 große u. 3 kleine Fenster | 3 | ||
| Töpfer für einen neuen Topf Kachelofen | 2 | 16 | 4 |
| Nagelschmied | 1 | 16 | |
| 24 Bohl-Stämme zu fällen u. kloben, auch bebeylen | 2 | ||
| Fußboden für Flur, Stube u. Kammern auszubohlen | 1 | 8 | |
| Klicker | 13 | 9 | |
| Fuhrlohn für fremde Leute | 57 | 17 | 3 |
|
zusammen: |
176 | 7 | 7 |
| Scheune: (50 Fuß = 15,7 m lang / 44 Fuß = 13,8 m breit) | |||
| Materialien | 152 | ||
| Zimmermann | 29 | 8 | |
| Schneidemüller | 3 | 12 | |
| Maurer | 4 | 12 | |
| Decker | 25 | 11 | |
| Fächer mit Holz ausbohlen | 5 | 20 | |
| Schmied | 22 | ||
| 6 Schock große Brettnägel | 1 | 6 | |
| Scheunenflur schlagen | 1 | 16 | |
| Fuhrlohn | 38 | 12 | 6 |
|
zusammen: |
110 | 23 | 6 |
| Brunnen: | |||
| Brunnengraben | 4 | ||
| Zimmermeister | 2 | 8 | |
| Fuhrlohn | 1 | 14 | |
|
zusammen: |
7 | 22 | |
| Backofen: | |||
| Steine, eiserne Anker u.s.w. | 10 | 16 | |
| Fuhrlohn | 6 | 21 | 4 |
|
zusammen: |
17 | 13 | 4 |
|
Gesamt: |
215 | 5 | |