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Diözesanarchiv in Passau
Ohne umfangreiche und gut gepflegte Archive wäre das Hobby Genealogie undenkbar. Wir
wollen in unserem GENprofi-Report in loser Folge einige Archive vorstellen und aufzeigen, welche
Möglichkeiten dem Forscher im Archiv zur Verfügung stehen.
Diese Vorstellung ist besonders für die Einsteiger in die Genealogie gedacht, die auf
diese Weise mit den Möglichkeiten der Archive vertraut gemacht werden.
Archiv des Bistums Passau in der Übersicht
Adresse Luragogasse 4, 94032 Passau
Telefon 0851-393430
Telefax 0851-393440
Ansprechpartner Archivamtmann W. Fronhöfer
Öffnungszeiten Mo 8.30-12.00 13:30-16.00
Die 8.30-12.00 13:30-16.00
Mi 8.30-12.00 13:30-16.00
Do 8.30-12.00 13:30-19.00
Fr 8.30-12.00
Gebühren Archivbenutzung 7,-- / Tag
Auftragsforschung 40,--/30min
Notebook Tragbare Computer können mitgebracht werden, es stehen am Arbeitsplatz
Netzanschlüsse zur Verfügung.
Kopien Ja, aber aus Matrikelbüchern und gebundenen Archivalien aus konservatorischen
Gründen nicht.
Es freut uns besonders, daß der Leiter des Diözesanarchives Herr Dr. Herbert W. Wurster
und sein Stellvertreter, Herr
Wolfgang Fronhöfer, Zeit gefunden haben, uns etwas über das Diözesanarchiv Passau und
die Arbeit der Genealogen im
Archiv mitzuteilen. Das Gespräch führte unser GENprofi Partner in Passau Herr Gustav
Gaisbauer am 3. Juli 1997.
GG: Wann wurde das Archiv der Diözese Passau gegründet bzw. eröffnet.
Dr. Wurster: Das Archiv in seiner heutigen Gestalt ist 1980 eröffnet worden. Die
Vorgeschichte ist eigentlich 1250 Jahre lang,
d.h. so alt wie die Kirche von Passau, da die Kirche immer schon Archive gehabt hat.
Natürlich waren in früheren Zeiten die
Aufgaben der bischöflichen Archive anders als sie sich in unserer Zeit darstellen.
Früher hat man mehr auf die unmittelbare
Verwaltung der Diözese geachtet. Man kann sagen, die kirchlichen Archive in Deutschland
haben ihre Verantwortung
ausgedehnt auf die Pfarrarchive, vor allem auf die Pfarrbücher. Wobei die zunehmende
genealogische Forschung klargemacht
hat, daß man sich um Pfarrarchive und Pfarrmatrikel professionell kümmern muß, daß sie
professionell verwahrt und betreut
werden müssen. Unsere erste Aufgabe war die Zentralisierung der Pfarrarchive der
Diözese, vorrangig mit den Pfarrmatrikeln.
Diese sind dann in großer Masse in unser Haus gekommen; seitdem ist Genealogie ein
Schwerpunkt der Tätigkeit dieses
Hauses.

GG : Wie groß ist der Bestand des Archivs?
Fronhöfer: Der Bestand der Matrikeln umfaßt ca. 6000 Bände, wobei 2/3
des Bestandes Tauf-, Trauungs- und Beerdigungsbücher sind. Der Rest sind weiterführende
Kirchenbücher, wie Firmungsbücher, Sponsalienbücher, Matrikelzweitschriften und in
manchen Pfarreien auch Familienbücher. Wir haben eine ganze Reihe von Pfarreien mit
ausgezeichneten Familienbüchern,
wo sich Geistliche der vergangenen Jahrhunderte die Arbeit gemacht haben, die Matrikeln
auszuwerten.
GG: Sind bei Ihnen auch noch andere Unterlagen archiviert, die über die üblichen
Pfarrmatrikeln
hinausgehen?
Dr. Wurster: Jedes
kirchliche Archiv hat Material, das über den engeren Bereich der Matrikeln hinausgeht.
Wir haben neben dem Material der Diözesanverwaltung, des Domkapitels, des bischöflichen
Stuhls, der
verschiedenen zentralen Einrichtungen der Diözese mehrere hundert Pfarrarchive. Wir haben
die historischen Unterlagen einer ganzen Reihe von katholischen Vereinen und Verbänden
aus dem Sprengel der Diözese, Priesternachlässe, Nachlässe von Heimatforschern und auch
Dinge, von denen wir nicht wissen, warum sie bei uns sind. Also eine große Breite, die am
besten erkennbar wird beim Blick in den "Führer durch die Bistumsarchive der
katholischen Kirche in Deutschland", den gedruckten Führer, der vor einigen Jahren
in zweiter Auflage erschienen ist und eine summarische Vorstellung aller deutschen
Bistumsarchive bietet.
GG: Sind diese zusätzlichen Unterlagen für den
Familienforscher genauso interessant und auch zugänglich?
Dr. Wurster: Hinsichtlich der Zugänglichkeit gibt es für den Familienforscher keine
eigenen Regelungen, er hat also dieselben Möglichkeiten wie andere Forscher. Die Frage
stellt sich von der Praktikabilität für den Forscher. Der Familienforscher wird nur das
Material auswerten wollen, das für genealogische Fragestellungen aussagekräftig
erscheint. Und da ist es natürlich so, daß der Kernbereich die Pfarrmatrikeln sind und
dann die Materialien der Pfarrarchive, die in großer Breite Auskünfte geben zur
Wirklichkeit des Lebens in früheren Zeiten.
GG: Das heißt, jeder Familienforscher ist mehr oder weniger auch Heimatforscher.
Dr. Wurster: Jeder Familienforscher sollte Heimatforscher sein, denn die Erforschung der
Personen allein erzeugt ja kein
zuverlässiges Abbild der Vergangenheit, gibt keinen richtigen Eindruck vom Leben der
Vorfahren. Wenn man Dinge isoliert
betrachtet, liegt man immer falsch.
GG: Welches ist Ihr ältestes Datum in den Matrikelbüchern, die Sie hier haben?

Fronhöfer: Das älteste Pfarrbuch, aus der Pfarrei Obernzell, beginnt 1580. Bei
der Masse der Pfarrbücher in unserem Haus
setzt die Überlieferung in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts ein.
GG: Was bieten Sie dem Familienforscher, der nicht zu Ihnen kommen kann? Schriftliche
Rechercheanfragen?
Fronhöfer: Für den Familenforscher, der nicht zu uns ins Haus kommen kann, besteht die
Möglichkeit der schriftlichen
Auskunft. Die sieht so aus, daß man eine sog. Ahnenreihe erstellt, die vom Probanden, den
uns der Anfrager vorgibt, ausgeht.
Zunächst müssen wir prüfen, ob die Daten der Vorgabe stimmen. Und darauf bauen wir
zunächst in der direkten Linie auf, mit
allen Angaben der Tauf-, Trauungs- und Beerdingungsdaten. Wir haben dies im Laufe der
Jahre fortentwickelt, zunächst von
der reinen Ahnenreihe mit Namen, Beruf und Daten mit Quellenangabe bis hin zur
vollständigen Textauswertung. In unseren Ahnenreihen finden sich jetzt die Angaben zur
Person aus dem eigenen Tauf-, Trauungs- und Sterbeeintrags aber auch die
Angaben zu dieser Person aus den Einträgen der Kinder. Es entsteht also zur einzelnen
Person aus den vielen Quellenangaben
ein viel umfassenderes und runderes Bild als wenn nur die drei Angaben aus seinen eigenen
Lebensdaten wiedergegeben
würden. Darüberhinaus nennen wir auch die Trauzeugen und die Taufpaten und wenn wir
Einträge mit besonderen
Bemerkungen haben, so werden diese auch wiedergegeben. Das einzige was jetzt noch fehlt,
sind für den Genealogen
unbedeutende Informationen, z.B. Gebühren, behandelnde Ärzte, Tauf- und Traupriester.
Diese Angaben sind genealogisch
nicht relevant.
Neben diesen Ahnenreihen, die selbstverständlich beglaubigt sind, bekommt der
Familienforscher von uns umfangreiche Erläuterungen. D.h., ich stelle die einzelnen
Ergebnisse vor, berichte auch von Problemen bei der Erforschung.
Diese werden eingehend vorgestellt, damit der Familienforscher erkennen kann, warum ich
für die Suche eines Datums manchmal nur 10 Minuten, manchmal aber auch eine Stunde und
mehr benötige. Im Begleittext verweise ich dann auch auf weiterführende Archive oder auf
Stellen, die weiterhelfen
oder auch auf die Pfarreien, deren Pfarrbücher bei uns nicht vorliegen. Unser Haus bietet
sozusagen für den Genealogen einen Rundum-Service.
GG: Wieviele Anfragen bearbeitet das Archiv pro Jahr?
Fronhöfer: Schriftliche genealogische Anfragen haben wir zwischen 500 und 600 pro Jahr,
Tendenz steigend, pro Jahr um
10-20%.
GG: Wieviele Anfragen bekommen Sie aus Europa bzw. Übersee? Welchen Anteil Ihres
Arbeitsvolumens macht das aus?
Fronhöfer: Ich würde sagen etwa 1/4 der Anfragen kommt aus Amerika und 3/4 der Anfragen
kommen aus dem
deutschsprachigen bzw. aus dem europäischen Raum. In der Regel kommen die Anfragen nicht
aus unserer Diözese, weil diese
Leute selber in unserem Haus forschen, und sich damit Gebühren ersparen. Bei solcher
Benutzung unserer Einrichtung
reduzieren sich die Gebühren auf DM 7,-- pro Tag, das ist die Benutzergebühr. Wer sich
eine Genealogie erstellen läßt, muß
mit derzeit DM 40,-- pro angefangene halbe Stunde Arbeitszeit rechnen. Wem es bei diesen
Gebühren örtlich möglich ist, der
kommt selbst zu uns ins Haus.
GG: Wenn Sie Forschungen betreiben, geht das über die Pfarrbücher hinaus?
Fronhöfer: Manchmal ist es nötig, insbesondere bei schriftlichen Auskünften, daß man
von den Pfarrmatrikeln weGGeht und
soweit verfügbar, auch die Unterlagen des Pfarrarchives in die Forschung mit einbezieht.
Dies setzt allerdings voraus, daß
dieses Pfarrarchiv in unserem Haus gelagert ist. Als Beispiel haben wir eine illegitime
Geburt, in der im Eintrag der Vater nicht
angegeben ist, weil er sich nicht zum Kind bekannte. Hierzu gibt es im Pfarrarchiv
möglicherweise Akten z.B. die
Paternitätsanerkennung oder auch die Ermahnung gefallener Personen. Gemeint sind hier die
Eltern, die ein
außereheliches Kind zeugten, und im Pfarramt diesbezüglich ermahnt wurden. Diese Akten
können weitere Informationen zur
Herkunft dieser Eltern bieten. Eine nicht unbedeutende Quelle ist für den
Familienforscher die sog. Seelenbeschreibung, die
jährlich um die Osterzeit in den Pfarreien erstellt wurde, und die genaue Auskunft gibt
für jede Familie bzw. jeden Hausstand,
über Kommunikanten und Nicht-Kom-munikanten. Diese sind in manchen Pfarreien sehr genau
und ausführlich geführt worden.
Man findet neben Hausvater und Hausmutter, Angaben des Berufes, des Alters, des Anwesens
mit Hausnummer, auch die
gesamten - zu diesem Zeitpunkt - lebenden Kinder. Viele Familienforscher wissen, wie
schwierig es ist, bei Familien, die
mehrfach umzogen, komplette Kinderlisten zu erstellen. Diese Quelle ermöglicht dies
relativ rasch, vorausgesetzt, die einzelnen
Jahrgänge sind komplett überliefert. Die Ermittlung kompletter Familienlisten ist
insbesondere wichtig bei amtlichen
Familienforschungen wie bei Nachlässen, wenn der Nachlasspfleger bzw. das Nachlassgericht
überlebende Erben sucht. In
diesem Fall darf kein Kind vergessen oder übersehen werden, da jedes Kind bzw. dessen
Nachkommen erbberechtigt sein
können. Mitunter gibt es in diesen Seelenbeschreibungen auch Angaben zum Hausgesinde,
d.h. zu den Knechten und Mägden
oder aber auch zu Personen, die als Mieter in diesem Haushalt lebten. Seelenbeschreibungen
ziehe ich immer wieder gerade bei
problematischen Erforschungen heran, um weitere Informationen zu finden, die in den
Einträgen der Pfarrbücher nicht enthalten
sind.
GG: Welche Fehler macht ein unerfahrener Familienforscher in der Regel?
Fronhöfer: Der hauptsächliche Fehler, der mir auffällt, ist unsystematisches Arbeiten.
Diesen Fehler macht der Neuling, der
versucht, in kürzester Zeit möglichst viele Informationen zu erhalten. Wichtig wäre,
sich zunächst nur auf eine Linie zu
beschränken und diese Linie vom Taufeintrag der Kinder über die Trauung der Eltern
aufzubauen. Darüberhinaus ist auch die
Ermittlung der Beerdingungsdaten unerläßlich, da nur so erkennbar ist, ob der
überlebende Partner möglicherweise eine weitere
Ehe einging. Wenn man an Hand der Erforschung der direkten Linie genügend Erfahrung
gesammelt hat, und nun auch weiß,
wie man systematisch vorgehen muß, kann man auch die Querlinien angehen.
Was dann auch wichtig ist und oft übersehen wird, ist die Angabe der Quelle. Daß man
festhält, was ist das jetzt für eine
Pfarrei, was ist das für ein Pfarrbuch, was ist das für ein Eintrag und auf welcher
Seite ist er zu finden.
Also systematisches Arbeiten ist unabdingbar und hier ist die Computervorgabe optimal.
Früher hat man den Leuten als
Formular einen Stammbaum oder eine Ahnenreihe vorgegeben und dann füllten diese Feld für
Feld aus; heute erleichtert der
Computer das systematische Arbeiten und bietet so optimale Voraussetzungen.
GG: Wenn man an die Grenzen seiner Forschung kommt und man hat nur mehr einen
Trauungseintrag mit einem bestimmten
Datum; wieweit ist der Vermutungsrahmen, in dem man das Geburtsdatum als halbwegs
realistisch ansetzen kann?
Fronhöfer: Die Informationen in den ältesten Pfarrbüchern sind nicht vergleichbar denen
des 19. Jahrhunderts, wo sehr viele
Informationen im Trauungseintrag enthalten sind. So ist es speziell für den unerfahrenen
Forscher kaum erkennbar, ob der
angegebene Bräutigam ledig oder Witwer war. Dies ist aber bereits grundlegende
Voraussetzung für die annähernde
Berechnung des Geburtsdatums. Grundsätzlich geht man davon aus, daß der ledige
Bräutigam bei seiner Heirat zwischen 20
und 30 Jahre alt war. Im günstigsten Fall finde ich zu der hier heiratenden Person einen
Sterbeeintrag mit einer Altersangabe.
Erfahrungsgemäß sind zwar auch diese Altersangaben nur annähernd genau, das Geburtsjahr
kann aber auf circa plus minus 5 Jahre genau errechnet werden.
GG: Bis 1875 war es so, daß die Matrikeleinträge standesamtlichen Charakter hatten. Erst
zum 1. Januar 1876 hat sich das
geändert. Wenn man jetzt zu einem Standesamt geht, hat man ja - wenn man ein berechtigtes
Interesse nachweisen kann - das
Recht die Information zu erfahren oder eine entsprechende Urkunde zu bekommen. Gilt das
auch für das Archiv für die Zeit vor 1876 und wie sieht es hinterher aus? Wie greifen
hier die Sperrfristen?
Fronhöfer: Wir beantworten grundsätzlich jede genealogische Anfrage, die die Zeit vor
1876 berührt. Da allerdings die
genealogische Forschung in den letzten Jahren ständig zugenommen hat, muß im Einzelfall
u.U. eine längere Wartezeit zugemutet werden. Neben dieser schriftlichen Auskunft
ermöglichen wir auch die persönliche Einsicht in die Bücher in unserem Haus zu festen
Öffnungszeiten. Bei Forschungen ab 1876 verweisen wir zunächst an das Standesamt, das
hier grundsätzlich zuständig ist. Bei Verlust der standesamtlichen Urkunden oder aber
bei Problemfällen versuchen wir allerdings auch in der Zeit nach 1876, dem genealogischen
Forscher helfend zur Seite zu stehen. Dies setzt allerdings voraus, daß die
entsprechenden Bücher bereits an unser Haus abgegeben wurden. In machen Fällen ist es
auch schon nötig gewesen, mit dem zuständigen Standesamt oder auch Pfarramt telefonisch
Kontakt aufzunehmen, um so ein gesichertes Datum für den Beginn der Forschung in unserem
Haus zu erhalten. Gemäß der unterm 19.09.1988 erlassenen Anordnung über die Sicherung
und Nutzung der Archive der katholischen Kirche gibt es bei Personalakten und bei
personenbezogenem Archivgut Sperrfristen von 30 Jahren nach Tod bzw. 120 Jahren nach
Geburt der betroffenen Person. Grundsätzlich ist Archivgut, dessen Schlußdatum weniger
als 40 Jahre zurückliegt, von einer Nutzung durch Dritte ausgeschlossen, sofern es nicht
bereits veröffentlicht ist. Diesen Sperrfristen
unterliegt sowohl die schriftliche Auskunft als auch die persönliche Benutzung in unserem
Haus.
GG: Muß der Benutzer wie im Standesamt nachweisen, daß er mit einer bestimmten Person in
einer verwandtschaftlichen
Beziehung ist? Daß ein rechtlicher Grund vorhanden ist? Oder kann jedermann auch über
andere Familien forschen?
Dr. Wurster: Benutzungsvoraussetzung in rechtlicher Hinsicht sind bei uns entweder das
Vorliegen eines rechtlichen Interesses
(wenn jemand z.B. Dienstzeiten nachweisen will) oder ein berechtigtes Interesse und dazu
gehört die Genealogie. Wenn also
jemand sagt, aus genealogischem Interesse heraus will ich bestimmte Dinge erforschen,
stehen ihm die Quellen zur Verfügung, soweit sie nicht der Sperrfrist unterliegen.
GG: Herr Dr. Wurster, Herr Fronhöfer, ich möchte mich herzlich für das ausführliche
Gespräch bedanken.
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