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Computergenealogie
Magazin für Familienforschung


Ein Gemeinschaftsprojekt von:

genealogy.net
Verein für Computergenealogie


und

Ahnenforschung.Net - Das deutsche genealogische Webverzeichnis
Ahnenforschung.Net

 

Druckerfreundliche Version dieses Artikels


Diözesanarchiv in Passau

Ohne umfangreiche und gut gepflegte Archive wäre das Hobby Genealogie undenkbar. Wir wollen in unserem GENprofi-Report in loser Folge einige Archive vorstellen und aufzeigen, welche Möglichkeiten dem Forscher im Archiv zur Verfügung stehen.

Diese Vorstellung ist besonders für die Einsteiger in die Genealogie gedacht, die auf diese Weise mit den Möglichkeiten der Archive vertraut gemacht werden.

Archiv des Bistums Passau in der Übersicht

Adresse Luragogasse 4, 94032 Passau
Telefon 0851-393430
Telefax 0851-393440
Ansprechpartner Archivamtmann W. Fronhöfer

Öffnungszeiten Mo 8.30-12.00 13:30-16.00
Die 8.30-12.00 13:30-16.00
Mi 8.30-12.00 13:30-16.00
Do 8.30-12.00 13:30-19.00
Fr 8.30-12.00

Gebühren Archivbenutzung 7,-- / Tag
Auftragsforschung 40,--/30min

Notebook Tragbare Computer können mitgebracht werden, es stehen am Arbeitsplatz Netzanschlüsse zur Verfügung.

Kopien Ja, aber aus Matrikelbüchern und gebundenen Archivalien aus konservatorischen Gründen nicht.

Es freut uns besonders, daß der Leiter des Diözesanarchives Herr Dr. Herbert W. Wurster und sein Stellvertreter, Herr Wolfgang Fronhöfer, Zeit gefunden haben, uns etwas über das Diözesanarchiv Passau und die Arbeit der Genealogen im Archiv mitzuteilen. Das Gespräch führte unser GENprofi Partner in Passau Herr Gustav Gaisbauer am 3. Juli 1997.

GG: Wann wurde das Archiv der Diözese Passau gegründet bzw. eröffnet.

Dr. Wurster: Das Archiv in seiner heutigen Gestalt ist 1980 eröffnet worden. Die Vorgeschichte ist eigentlich 1250 Jahre lang, d.h. so alt wie die Kirche von Passau, da die Kirche immer schon Archive gehabt hat. Natürlich waren in früheren Zeiten die Aufgaben der bischöflichen Archive anders als sie sich in unserer Zeit darstellen. Früher hat man mehr auf die unmittelbare Verwaltung der Diözese geachtet. Man kann sagen, die kirchlichen Archive in Deutschland haben ihre Verantwortung ausgedehnt auf die Pfarrarchive, vor allem auf die Pfarrbücher. Wobei die zunehmende genealogische Forschung klargemacht hat, daß man sich um Pfarrarchive und Pfarrmatrikel professionell kümmern muß, daß sie professionell verwahrt und betreut werden müssen. Unsere erste Aufgabe war die Zentralisierung der Pfarrarchive der Diözese, vorrangig mit den Pfarrmatrikeln. Diese sind dann in großer Masse in unser Haus gekommen; seitdem ist Genealogie ein Schwerpunkt der Tätigkeit dieses
Hauses.

<i>Dr. Wurster</i> (links) im Gespräch mit Gustav Gaisbauer
GG : Wie groß ist der Bestand des Archivs?

Fronhöfer: Der Bestand der Matrikeln umfaßt ca. 6000 Bände, wobei 2/3 des Bestandes Tauf-, Trauungs- und Beerdigungsbücher sind. Der Rest sind weiterführende Kirchenbücher, wie Firmungsbücher, Sponsalienbücher, Matrikelzweitschriften und in manchen Pfarreien auch Familienbücher. Wir haben eine ganze Reihe von Pfarreien mit ausgezeichneten Familienbüchern, wo sich Geistliche der vergangenen Jahrhunderte die Arbeit gemacht haben, die Matrikeln auszuwerten.

GG: Sind bei Ihnen auch noch andere Unterlagen archiviert, die über die üblichen Pfarrmatrikeln hinausgehen?

ein Blick ins ArchivDr. Wurster: Jedes kirchliche Archiv hat Material, das über den engeren Bereich der Matrikeln hinausgeht. Wir haben neben dem Material der Diözesanverwaltung, des Domkapitels, des bischöflichen Stuhls, der verschiedenen zentralen Einrichtungen der Diözese mehrere hundert Pfarrarchive. Wir haben die historischen Unterlagen einer ganzen Reihe von katholischen Vereinen und Verbänden aus dem Sprengel der Diözese, Priesternachlässe, Nachlässe von Heimatforschern und auch Dinge, von denen wir nicht wissen, warum sie bei uns sind. Also eine große Breite, die am besten erkennbar wird beim Blick in den "Führer durch die Bistumsarchive der katholischen Kirche in Deutschland", den gedruckten Führer, der vor einigen Jahren in zweiter Auflage erschienen ist und eine summarische Vorstellung aller deutschen Bistumsarchive bietet.

GG: Sind diese zusätzlichen Unterlagen für den Familienforscher genauso interessant und auch zugänglich?

Dr. Wurster: Hinsichtlich der Zugänglichkeit gibt es für den Familienforscher keine eigenen Regelungen, er hat also dieselben Möglichkeiten wie andere Forscher. Die Frage stellt sich von der Praktikabilität für den Forscher. Der Familienforscher wird nur das Material auswerten wollen, das für genealogische Fragestellungen aussagekräftig erscheint. Und da ist es natürlich so, daß der Kernbereich die Pfarrmatrikeln sind und dann die Materialien der Pfarrarchive, die in großer Breite Auskünfte geben zur Wirklichkeit des Lebens in früheren Zeiten.

GG: Das heißt, jeder Familienforscher ist mehr oder weniger auch Heimatforscher.

Dr. Wurster: Jeder Familienforscher sollte Heimatforscher sein, denn die Erforschung der Personen allein erzeugt ja kein zuverlässiges Abbild der Vergangenheit, gibt keinen richtigen Eindruck vom Leben der Vorfahren. Wenn man Dinge isoliert betrachtet, liegt man immer falsch.

GG: Welches ist Ihr ältestes Datum in den Matrikelbüchern, die Sie hier haben?

Herr Fronhöfer im Gespräch mit Gustav Gaisbauer
Fronhöfer: Das älteste Pfarrbuch, aus der Pfarrei Obernzell, beginnt 1580. Bei der Masse der Pfarrbücher in unserem Haus setzt die Überlieferung in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts ein.

GG: Was bieten Sie dem Familienforscher, der nicht zu Ihnen kommen kann? Schriftliche Rechercheanfragen?

Fronhöfer: Für den Familenforscher, der nicht zu uns ins Haus kommen kann, besteht die Möglichkeit der schriftlichen Auskunft. Die sieht so aus, daß man eine sog. Ahnenreihe erstellt, die vom Probanden, den uns der Anfrager vorgibt, ausgeht. Zunächst müssen wir prüfen, ob die Daten der Vorgabe stimmen. Und darauf bauen wir zunächst in der direkten Linie auf, mit allen Angaben der Tauf-, Trauungs- und Beerdingungsdaten. Wir haben dies im Laufe der Jahre fortentwickelt, zunächst von der reinen Ahnenreihe mit Namen, Beruf und Daten mit Quellenangabe bis hin zur vollständigen Textauswertung. In unseren Ahnenreihen finden sich jetzt die Angaben zur Person aus dem eigenen Tauf-, Trauungs- und Sterbeeintrags aber auch die Angaben zu dieser Person aus den Einträgen der Kinder. Es entsteht also zur einzelnen Person aus den vielen Quellenangaben ein viel umfassenderes und runderes Bild als wenn nur die drei Angaben aus seinen eigenen Lebensdaten wiedergegeben würden. Darüberhinaus nennen wir auch die Trauzeugen und die Taufpaten und wenn wir Einträge mit besonderen Bemerkungen haben, so werden diese auch wiedergegeben. Das einzige was jetzt noch fehlt, sind für den Genealogen unbedeutende Informationen, z.B. Gebühren, behandelnde Ärzte, Tauf- und Traupriester. Diese Angaben sind genealogisch nicht relevant.

Neben diesen Ahnenreihen, die selbstverständlich beglaubigt sind, bekommt der Familienforscher von uns umfangreiche Erläuterungen. D.h., ich stelle die einzelnen Ergebnisse vor, berichte auch von Problemen bei der Erforschung.
Diese werden eingehend vorgestellt, damit der Familienforscher erkennen kann, warum ich für die Suche eines Datums manchmal nur 10 Minuten, manchmal aber auch eine Stunde und mehr benötige. Im Begleittext verweise ich dann auch auf weiterführende Archive oder auf Stellen, die weiterhelfen oder auch auf die Pfarreien, deren Pfarrbücher bei uns nicht vorliegen. Unser Haus bietet sozusagen für den Genealogen einen Rundum-Service.

GG: Wieviele Anfragen bearbeitet das Archiv pro Jahr?

Fronhöfer: Schriftliche genealogische Anfragen haben wir zwischen 500 und 600 pro Jahr, Tendenz steigend, pro Jahr um 10-20%.

GG: Wieviele Anfragen bekommen Sie aus Europa bzw. Übersee? Welchen Anteil Ihres Arbeitsvolumens macht das aus?

Fronhöfer: Ich würde sagen etwa 1/4 der Anfragen kommt aus Amerika und 3/4 der Anfragen kommen aus dem
deutschsprachigen bzw. aus dem europäischen Raum. In der Regel kommen die Anfragen nicht aus unserer Diözese, weil diese Leute selber in unserem Haus forschen, und sich damit Gebühren ersparen. Bei solcher Benutzung unserer Einrichtung reduzieren sich die Gebühren auf DM 7,-- pro Tag, das ist die Benutzergebühr. Wer sich eine Genealogie erstellen läßt, muß mit derzeit DM 40,-- pro angefangene halbe Stunde Arbeitszeit rechnen. Wem es bei diesen Gebühren örtlich möglich ist, der kommt selbst zu uns ins Haus.

GG: Wenn Sie Forschungen betreiben, geht das über die Pfarrbücher hinaus?

Fronhöfer: Manchmal ist es nötig, insbesondere bei schriftlichen Auskünften, daß man von den Pfarrmatrikeln weGGeht und soweit verfügbar, auch die Unterlagen des Pfarrarchives in die Forschung mit einbezieht. Dies setzt allerdings voraus, daß dieses Pfarrarchiv in unserem Haus gelagert ist. Als Beispiel haben wir eine illegitime Geburt, in der im Eintrag der Vater nicht angegeben ist, weil er sich nicht zum Kind bekannte. Hierzu gibt es im Pfarrarchiv möglicherweise Akten z.B. die Paternitätsanerkennung oder auch die Ermahnung gefallener Personen. Gemeint sind hier die Eltern, die ein außereheliches Kind zeugten, und im Pfarramt diesbezüglich ermahnt wurden. Diese Akten können weitere Informationen zur Herkunft dieser Eltern bieten. Eine nicht unbedeutende Quelle ist für den Familienforscher die sog. Seelenbeschreibung, die jährlich um die Osterzeit in den Pfarreien erstellt wurde, und die genaue Auskunft gibt für jede Familie bzw. jeden Hausstand, über Kommunikanten und Nicht-Kom-munikanten. Diese sind in manchen Pfarreien sehr genau und ausführlich geführt worden. Man findet neben Hausvater und Hausmutter, Angaben des Berufes, des Alters, des Anwesens mit Hausnummer, auch die gesamten - zu diesem Zeitpunkt - lebenden Kinder. Viele Familienforscher wissen, wie schwierig es ist, bei Familien, die mehrfach umzogen, komplette Kinderlisten zu erstellen. Diese Quelle ermöglicht dies relativ rasch, vorausgesetzt, die einzelnen Jahrgänge sind komplett überliefert. Die Ermittlung kompletter Familienlisten ist insbesondere wichtig bei amtlichen Familienforschungen wie bei Nachlässen, wenn der Nachlasspfleger bzw. das Nachlassgericht überlebende Erben sucht. In diesem Fall darf kein Kind vergessen oder übersehen werden, da jedes Kind bzw. dessen Nachkommen erbberechtigt sein können. Mitunter gibt es in diesen Seelenbeschreibungen auch Angaben zum Hausgesinde, d.h. zu den Knechten und Mägden oder aber auch zu Personen, die als Mieter in diesem Haushalt lebten. Seelenbeschreibungen ziehe ich immer wieder gerade bei problematischen Erforschungen heran, um weitere Informationen zu finden, die in den Einträgen der Pfarrbücher nicht enthalten sind.

GG: Welche Fehler macht ein unerfahrener Familienforscher in der Regel?

Fronhöfer: Der hauptsächliche Fehler, der mir auffällt, ist unsystematisches Arbeiten. Diesen Fehler macht der Neuling, der versucht, in kürzester Zeit möglichst viele Informationen zu erhalten. Wichtig wäre, sich zunächst nur auf eine Linie zu beschränken und diese Linie vom Taufeintrag der Kinder über die Trauung der Eltern aufzubauen. Darüberhinaus ist auch die Ermittlung der Beerdingungsdaten unerläßlich, da nur so erkennbar ist, ob der überlebende Partner möglicherweise eine weitere Ehe einging. Wenn man an Hand der Erforschung der direkten Linie genügend Erfahrung gesammelt hat, und nun auch weiß, wie man systematisch vorgehen muß, kann man auch die Querlinien angehen.

Was dann auch wichtig ist und oft übersehen wird, ist die Angabe der Quelle. Daß man festhält, was ist das jetzt für eine Pfarrei, was ist das für ein Pfarrbuch, was ist das für ein Eintrag und auf welcher Seite ist er zu finden.

Also systematisches Arbeiten ist unabdingbar und hier ist die Computervorgabe optimal. Früher hat man den Leuten als Formular einen Stammbaum oder eine Ahnenreihe vorgegeben und dann füllten diese Feld für Feld aus; heute erleichtert der Computer das systematische Arbeiten und bietet so optimale Voraussetzungen.

GG: Wenn man an die Grenzen seiner Forschung kommt und man hat nur mehr einen Trauungseintrag mit einem bestimmten Datum; wieweit ist der Vermutungsrahmen, in dem man das Geburtsdatum als halbwegs realistisch ansetzen kann?

Fronhöfer: Die Informationen in den ältesten Pfarrbüchern sind nicht vergleichbar denen des 19. Jahrhunderts, wo sehr viele Informationen im Trauungseintrag enthalten sind. So ist es speziell für den unerfahrenen Forscher kaum erkennbar, ob der angegebene Bräutigam ledig oder Witwer war. Dies ist aber bereits grundlegende Voraussetzung für die annähernde Berechnung des Geburtsdatums. Grundsätzlich geht man davon aus, daß der ledige Bräutigam bei seiner Heirat zwischen 20 und 30 Jahre alt war. Im günstigsten Fall finde ich zu der hier heiratenden Person einen Sterbeeintrag mit einer Altersangabe. Erfahrungsgemäß sind zwar auch diese Altersangaben nur annähernd genau, das Geburtsjahr kann aber auf circa plus minus 5 Jahre genau errechnet werden.

GG: Bis 1875 war es so, daß die Matrikeleinträge standesamtlichen Charakter hatten. Erst zum 1. Januar 1876 hat sich das geändert. Wenn man jetzt zu einem Standesamt geht, hat man ja - wenn man ein berechtigtes Interesse nachweisen kann - das Recht die Information zu erfahren oder eine entsprechende Urkunde zu bekommen. Gilt das auch für das Archiv für die Zeit vor 1876 und wie sieht es hinterher aus? Wie greifen hier die Sperrfristen?

Fronhöfer: Wir beantworten grundsätzlich jede genealogische Anfrage, die die Zeit vor 1876 berührt. Da allerdings die genealogische Forschung in den letzten Jahren ständig zugenommen hat, muß im Einzelfall u.U. eine längere Wartezeit zugemutet werden. Neben dieser schriftlichen Auskunft ermöglichen wir auch die persönliche Einsicht in die Bücher in unserem Haus zu festen Öffnungszeiten. Bei Forschungen ab 1876 verweisen wir zunächst an das Standesamt, das hier grundsätzlich zuständig ist. Bei Verlust der standesamtlichen Urkunden oder aber bei Problemfällen versuchen wir allerdings auch in der Zeit nach 1876, dem genealogischen Forscher helfend zur Seite zu stehen. Dies setzt allerdings voraus, daß die entsprechenden Bücher bereits an unser Haus abgegeben wurden. In machen Fällen ist es auch schon nötig gewesen, mit dem zuständigen Standesamt oder auch Pfarramt telefonisch Kontakt aufzunehmen, um so ein gesichertes Datum für den Beginn der Forschung in unserem Haus zu erhalten. Gemäß der unterm 19.09.1988 erlassenen Anordnung über die Sicherung und Nutzung der Archive der katholischen Kirche gibt es bei Personalakten und bei personenbezogenem Archivgut Sperrfristen von 30 Jahren nach Tod bzw. 120 Jahren nach Geburt der betroffenen Person. Grundsätzlich ist Archivgut, dessen Schlußdatum weniger als 40 Jahre zurückliegt, von einer Nutzung durch Dritte ausgeschlossen, sofern es nicht bereits veröffentlicht ist. Diesen Sperrfristen unterliegt sowohl die schriftliche Auskunft als auch die persönliche Benutzung in unserem Haus.

GG: Muß der Benutzer wie im Standesamt nachweisen, daß er mit einer bestimmten Person in einer verwandtschaftlichen Beziehung ist? Daß ein rechtlicher Grund vorhanden ist? Oder kann jedermann auch über andere Familien forschen?

Dr. Wurster: Benutzungsvoraussetzung in rechtlicher Hinsicht sind bei uns entweder das Vorliegen eines rechtlichen Interesses (wenn jemand z.B. Dienstzeiten nachweisen will) oder ein berechtigtes Interesse und dazu gehört die Genealogie. Wenn also jemand sagt, aus genealogischem Interesse heraus will ich bestimmte Dinge erforschen, stehen ihm die Quellen zur Verfügung, soweit sie nicht der Sperrfrist unterliegen.

GG: Herr Dr. Wurster, Herr Fronhöfer, ich möchte mich herzlich für das ausführliche Gespräch bedanken.


Erstveröffentlichung: GENprofi-Report Ausgabe 2, 12/1997

 


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